Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat die Clearstream Banking AG mit insgesamt vier Bußgeldern belegt, die zusammen 20.000 Euro betragen. Diese Sanktionen wurden aufgrund von Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verhängt. Konkret kam es zu einer verspäteten Einreichung der Jahresabschlussprüferberichte für die Geschäftsjahre 2022 und 2023, was den Anlass für die Strafen gab.
Der Beschluss der BaFin ist rechtskräftig.
Ein wesentlicher Punkt des KWG, § 28, verlangt von den Instituten, die Bestellung ihrer Jahresabschlussprüfer unverzüglich sowohl der BaFin als auch der Deutschen Bundesbank zu melden. Diese Regelung soll der Aufsicht die Möglichkeit geben, die Prüfereinsetzung zu untersagen, falls begründete Zweifel bestehen, dass der Prüfungszweck aufgrund bestimmter Umstände, die mit dem gewählten Prüfer oder der Prüferin in Verbindung stehen, nicht erfüllt werden kann.
Clearstream Banking AG hat diese Anforderungen missachtet, indem sie die notwendigen Anzeigen nicht fristgerecht vornahm.
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