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Startseite Allgemeines Clever Business GmbH- der Fallstrick für Investoren
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Clever Business GmbH- der Fallstrick für Investoren

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Gespräch nehmen. Könnten Sie uns zunächst einen Überblick über den aktuellen Fall geben, der Ihre Kanzlei beschäftigt?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Wir befassen uns derzeit mit einem äußerst interessanten Fall rund um die Clever Business AG, einem Unternehmen, das durch seine Geschäftspraktiken im grauen Kapitalmarkt für Aufsehen gesorgt hat. Das Unternehmen hat mit Verbrauchern Verträge abgeschlossen, die auf den ersten Blick eine Kombination aus Kauf- und Kommissionsverträgen darstellen, tatsächlich aber ein unerlaubtes Einlagengeschäft verbergen.

Interviewer: Wie funktioniert dieses Geschäftsmodell genau?

Bontschev: Die Vertragsstruktur ist ziemlich komplex. Im Kern geht es um sogenannte Waren-Servicepakete, die von der Clever Business AG im Namen, aber auf Rechnung des Anlegers erworben werden. Diese Pakete enthalten eine Vielzahl von Gegenständen, deren genaue Zusammensetzung für die Anleger nicht transparent ist. Neben dem Einkauf dieser Pakete wird zugleich ein Verkaufskommissionsvertrag abgeschlossen, laut dem die Gesellschaft sich verpflichtet, diese Waren wieder zu verkaufen, wobei den Anlegern unrealistisch hohe Renditen versprochen werden.

Interviewer: Das klingt in der Tat nicht sehr transparent. Wie haben die Behörden darauf reagiert?

Bontschev: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat bereits reagiert und festgestellt, dass die Angebote der Clever Business AG ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich gemacht wurden, was gegen das Gesetz verstößt. Im Dezember 2023 erging dann die Anordnung, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln, da die erforderliche Erlaubnis fehlte.

Interviewer: Was bedeutet das für die betroffenen Anleger?

Bontschev: Viele Anleger stehen nun vor dem Problem, dass sie ihr eingesetztes Kapital nicht zurückbekommen. Trotz der Anordnung der BaFin, das Geschäft einzustellen und abzuwickeln, haben unsere Mandanten auch nach über zwei Monaten ihr Geld nicht zurückerhalten. Das ist natürlich eine äußerst unbefriedigende Situation.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die in eine ähnliche Falle getappt sind?

Bontschev: Wichtig ist, dass betroffene Anleger nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Unsere Kanzlei unterstützt sie dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen und ihr investiertes Kapital zurückzufordern. Es ist entscheidend, schnell zu handeln, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung zu wahren.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Einblicke. Wir hoffen, dass Ihre Arbeit dazu beiträgt, betroffenen Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Bontschev: Das ist unser Ziel. Vielen Dank für das Gespräch.

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