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Startseite Interviews Clever-Business GmbH: Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev was Anleger nun aus Ihrer Sicht tun sollten
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Clever-Business GmbH: Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev was Anleger nun aus Ihrer Sicht tun sollten

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Nach der jüngsten Meldung der BaFin zur Clever-Business GmbH, in der die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet wurde, sind viele Anleger besorgt. Was sollten Betroffene Ihrer Meinung nach jetzt tun?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Zunächst ist es wichtig, dass Anleger ruhig bleiben und keine überstürzten Entscheidungen treffen. Die BaFin-Anordnung bedeutet, dass die Clever-Business GmbH ihr Einlagengeschäft abwickeln muss, was verschiedene Konsequenzen für die Anleger haben kann.

Interviewer: Welche Schritte sollten die Anleger als Erstes in Betracht ziehen?

Rechtsanwältin Bontschev: Als ersten Schritt empfehle ich, alle relevanten Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Vertragsdokumente, Kontoauszüge und jegliche Kommunikation mit der Clever-Business GmbH. Diese Dokumente sind essentiell für die weitere Vorgehensweise.

Interviewer: Und wie sieht es mit rechtlichen Schritten aus? Sollten Anleger bereits jetzt einen Anwalt einschalten?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, das Einbeziehen eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts kann sehr sinnvoll sein. Ein Anwalt kann die Rechtslage individuell prüfen und dabei helfen, mögliche Ansprüche gegen die Clever-Business GmbH oder Dritte zu identifizieren und durchzusetzen.

Interviewer: Gibt es Möglichkeiten für Anleger, ihre Investitionen zurückzuerhalten?

Rechtsanwältin Bontschev: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Es kann sein, dass Ansprüche gegen die Clever-Business GmbH bestehen, etwa auf Rückzahlung oder Schadensersatz. Zudem könnte es unter bestimmten Umständen auch Ansprüche gegen Dritte geben, beispielsweise wenn es Fehlberatungen gegeben hat.

Interviewer: Was ist mit Anlegern, die nicht direkt bei Clever-Business GmbH investiert haben, sondern über Dritte?

Rechtsanwältin Bontschev: Auch hier ist eine individuelle Prüfung notwendig. Anleger, die über Vermittler oder Berater investiert haben, sollten ebenfalls deren Rolle und mögliche Verantwortlichkeiten beleuchten. In einigen Fällen könnten auch hier Ansprüche bestehen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen.

Rechtsanwältin Bontschev: Gerne. Es ist wichtig, dass Anleger aktiv werden und ihre Rechte prüfen lassen. In solchen Situationen ist professionelle Beratung unerlässlich.

http://www.bontschev.de

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