In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15131 eingetragenen Clinicall Germany GmbH, Hellersbergstr. 6, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Leicht, Hoferhof Straße 89, 40468 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
ist am 28.10.2019, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 155/19
Amtsgericht Düsseldorf, 28.10.2019
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