Startseite Allgemeines CLLB Rechtsanwälte: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unzulässigkeit von Online-Glücksspiel
Allgemeines

CLLB Rechtsanwälte: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unzulässigkeit von Online-Glücksspiel

PIRO4D (CC0), Pixabay
Teilen

Viele Angebote bleiben auch nach Änderung des Glücksspielstaatsvertrags unzulässig – Spieler können ihr Geld zurückholen

Glücksspiel im Internet ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16.10.2020 noch einmal unmissverständlich deutlich gemacht (Az.: 23 CS 19.2009). Das ist eine gute Nachricht für Spieler, die im Online-Casino ihr Geld verzockt haben.  „Da das Glücksspiel im Internet erst gar nicht hätte angeboten werden dürfen, können die Spieler ihre Verluste von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Richter am VGH in München stellten klar, dass Glücksspielangebote im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubnisfähig sind und selbst nach der beabsichtigten Rechtsänderung im Glücksspielstaatsvertrag, die im Sommer 2021 in Kraft treten soll, unzulässig bleiben.

Eine Gesellschaft mit Sitz in Malta bot über das Internet Online-Glücksspiel u.a. in Bayern an. Da das Glücksspiel im Internet so wie in weiten Teilen Deutschlands auch in Bayern illegal ist, wurde ihr das Angebot untersagt. Dagegen wehrte sich die Glücksspiel-Anbieterin und scheiterte mit ihrer Klage auch vor dem VGH München.

Der Klägerin sei das Anbieten von Online-Glücksspielen zurecht untersagt worden, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Sie verfüge dafür nicht über die erforderliche Lizenz gemäß § 4 Abs. 1. S. 1 des Glücksspielstaatsvertrags. Das Verwaltungsgericht habe bereits in erster Instanz richtig entschieden, dass diese Erlaubnis auch aus zwei voneinander unabhängigen Gründen nicht erteilt werden könne. Einerseits stehe dem schon das Internetverbot gemäß § 4 GlüStV entgegen.

Darüber hinaus und unabhängig vom Internetverbot, könne eine Erlaubnis aber auch nicht erteilt werden, weil die Anbieterin auch weitere im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Voraussetzungen, insbesondere an den Jugend- und Spielerschutz, nicht erfülle. Gerade im Hinblick auf das gesetzliche Ziel, Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspielrechts zu bewahren, sei es nicht ausreichend, nur die Auszahlung des Gewinns, nicht jedoch die Teilnahme am Glücksspiel vom Nachweis der Volljährigkeit abhängig zu machen. Ferner werde die Einhaltung der Einsatzhöchstgrenze nicht gewährleistet. Außerdem verstoße die Antragstellerin auch gegen das Erfordernis, besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung auszuschließen sowie gegen das Verlinkungsverbot.

Die Klägerin habe diese Gründe nicht entkräften können. Vielmehr habe sie selbst eingeräumt, dass ein effektiver Minderjährigenschutz bei ihr nicht gewährleistet sei, so die Münchener Richter. Insoweit erweise sich die Untersagungsverfügung schon allein wegen des fehlenden Minderjährigenschutzes und unabhängig vom Internetverbot als rechtmäßig, machte der VGH klar. Es liege auch kein Verstoß gegen EU-Recht vor.

Zudem führe auch die im Sommer 2021 vorgesehene Änderung des Glücksspielstaatsvertrags nicht dazu, dass dem Antrag der Anbieterin stattgegeben würde, so die Richter weiter. Denn auch dann seien weiterhin erhebliche Einschränkungen und Regulierungen beim Online-Glücksspiel vorgesehen. Aus der Aufhebung des generellen Verbots könne keineswegs abgeleitet werden, dass Angebote zum Glücksspiel im Internet ohne ausreichenden Spielerschutz und Gefahrenabwehrregelungen auch im Bereich des Minderjährigenschutzes zulässig wären, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar.

„Auch in Zukunft werden hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Online-Glücksspiel gestellt werden. Für Spieler besteht weiter die Möglichkeit, ihr verlorenes Geld zurückzuholen, weil schon das Angebot zum Online-Glücksspiel rechtswidrig war“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

 

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

OLG Frankfurt legt EuGH Frage zur Vollstreckung gegen in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieter vor

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die...

Allgemeines

OLG Frankfurt: Facebook durfte Post mit Fehlinformationen zu Covid-19-Impfstoffen löschen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen,...

Allgemeines

Bürger-Energie Lüdenscheid e.G ein Fall für das Bundesamt für Justiz?

Gesetzliche Hinterlegungspflichten von Bilanzen und die mögliche Rolle des DEGP e.V. Wie...

Allgemeines

Wohnungsdurchsuchung nach Internet-Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck – Landkreis Haßberge

Ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge hat es mit seiner „Kreativität“...