Unterschedlicher könnten die 2 Anwaltskanzleien nicht sein. Heir die Kanzlei von Daniel Blazek aus Bielefeld, und auf der anderen Seite die Kanzlei CLLB. Den Unterschied sieht man vor allem an der Berichterstattung der Kanzleien zum Thema Debi Select in den eigenen hausgemachten Artikeln, und auchd er Auftritt von Rechtsanwalt Blazek und dem im Hause CLLB zuständigen Rechtsanwalt Cocron. RA Blazek’s Intention war, aus unserer Sicht, immer die optimlae Lösung fü die Anleger und die Vertriebspartner zu finden. Konstruktiv nennt man das wohl. Liest man sich nahezu alle Veröffentlichungen der Kanzle CLLB, dann hat man hier eher den Eindruck „Konfrontation zum eigenen Nutzen“, denn jedes Mandat bringt der Kanzlei Geld. Natürlich muss jeder Anleger für sich entscheiden bei welchem Anwalt er sich „gut aufgehoben und vertreten“ fühlt. Trotzdem, manchmal ist es besser kontruktiv nach Lösungen ausserhalb des Gerichtes zu suchen. Was ist den Anlegern wirklich für ein Vorteil entstanden durch das Handeln von CLLB im Fall Debi Select? Nun, das wissen wir nicht denn wir kennen ja die einzelnen Mandantenvereinbarungen nicht. Was wir wissen ist, jedes erteilte Mandat ist mit Kosten verbunden. Der Mehrwert bei Debi Select erschließt uns zur Zeit nicht.Vielleicht arbeitet Rechtsanwalt Cocron ja jetzt einmal mit RA Klumpe und RA Blazek zum Wohle auch seiner Mandanten zusammen.Den Bericht der Kanzlei Klumpe sollte er ja auch vorliegen haben, und gelsesen haben. Was passiert jetzt mit dem einen oder anderen erstrittenen Anlegerurteil? Wir sind gespannt.
http://www.openpr.de/news/657226/Debi-Select-Erfolg-fuer-geschaedigte-Anleger.html
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