Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat am heutigen Mittwoch, den 07.09.2011 Klage gegen die Debi Select classic GbR in Landshut eingereicht.
Hintergrund der Klage ist die nach wie vor ausstehende Abrechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Fonds ist der Anspruch auf Abrechnung uns Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens derjenigen Anleger, die ihre Beteiligung an der GbR gekündigt haben, sechs Monate nach Wirksamkeit des Ausscheidens aus der Gesellschaft fällig.Im vorliegenden Fall hatte der Anleger bereits im Jahr 2010 seine Beteiligung in Höhe von € 100.000,00 gekündigt.
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist somit bereits seit dem 01.07.2011 fällig. „Trotz Fälligkeit und Mahnung ist eine Zahlung der fälligen Forderung Seitens des Fonds bisher nicht erfolgt, so dass nunmehr Klage auf Abrechnung und Auszahlung eingereicht werden musste“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.
Quelle:CLLB Rechtsanwälte
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/klage-gegen-debi-select/4551116.html?p4551116=all
Kommentar hinterlassen