Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
Die außerordentliche Hauptversammlung der CLOCKCHAIN AG, Berlin, hat am 29. Juni 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.875.000,00 eingeteilt in 7.875.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG (vereinfachte Kapitalherabsetzung) im Verhältnis 100 : 1 um EUR 7.796.250,00 auf EUR 78.750,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von EUR 7.796.250,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils hundert (100) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer (1) konvertierten auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch hundert (100) teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.
Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 204614 B am 21. August 2020, sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 03. Februar 2022 (record-date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 100 : 1 zusammengelegt. Für je hundert (100) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der CLOCKCHAIN AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A3MQC96 / WKN A3MQC9). Soweit ein Aktionär einen nicht durch hundert (100) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (DE000A3MQDU5 / WKN A3MQDU) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.
Die konvertierten Stückaktien der CLOCKCHAIN AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der CLOCKCHAIN AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 01. Februar 2022 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 02. Februar 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen („Ex-Tag“). Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
Die Aktionäre der CLOCKCHAIN AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 18. Februar 2022 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (DE000A3MQDU5 / WKN A3MQDU) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Berlin, im Januar 2022
CLOCKCHAIN AG
Der Vorstand
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