Startseite Vorsicht Anlegerschutz Clover Law Berlin – Rechtsanwalt Lennart Christian Levenson – Werden Sie aus Anlegergeldern bezahlt?
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Clover Law Berlin – Rechtsanwalt Lennart Christian Levenson – Werden Sie aus Anlegergeldern bezahlt?

geralt (CC0), Pixabay
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Das war eine ganz einfache Frage, die wir der Kanzlei gestellt hatten. Jener Kanzlei, die wir aus Auseinandersetzungen mit Thomas/LLoyd und Firmen aus deren Umfeld seit Jahren kennen.

Eine Antwort haben wir von der Kanzlei bis heute nicht bekommen, warum auch immer. Möglicherweise wäre die Antwort dann auch schwierig gewesen.

Nun hat man uns erneut 2 Schriftstücke übermittelt, Schriftstücke in Sachen unserer Berichterstattung zu den Cleantech-Gesellschaften und deren CEO Matthias Klein. Natürlich schauen wir uns auch solche Schreiben genau auf deren Substanz und das rechtliche Können des verfassenden Rechtsanwaltes genau an. Das sind wir dem Rechtsanwalt und der Sache dann auch schuldig.

Mal ehrlich, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Levenson, haben wir als Internetplattform, die sich mit dem Thema Finanzen- und Verbraucherschutz befasst, nicht sogar eine Verpflichtung solche Berichte dann zu veröffentlichen, wenn es um solch große Verluste in Gesellschaften geht, die Gelder von Anlegern eingesammelt haben? Sollen wir da „stillhalten“ und sagen alles „pico bello“. Das macht den Anlegern dann nichts aus?

Nein, sicherlich nicht, da bringen wir dann schon unsere eigene Meinung und auch eine wertende Aussage in solche Berichte ein.

Zumal jener Matthias Klein ja nicht nur bei den deutschen Gesellschaften eine personelle Rolle spielt. Wir sehen in ihm mehr als einen „Frühstücksdirektor, der sich noch ein paar Euros verdienen will auf seine alten Tage“.

FireShot Capture 265 – THOMASLLOYD HOLDINGS LTD. people – Find and update company informatio_ – find-and-update.company-information.service.gov.uk

Ein Blick in den aktuellen Auszug aus dem englischen Handelsunternehmensregister besagt doch genau das, oder lese ich das falsch meine Herren?

Geht diese Funktion innerhalb des Unternehmenskonstrukt ThomasLloyd nicht über die Position eines CEO der deutschen Anlagegesellschaften hinaus? Eine Frage, die wir gerne dann auch einmal vor einem deutschen Gericht klären können.

Bitte auch mal Hand „aufs Herz“ Herr Rechtsanwalt Levenson, wenn Sie in einem Investment im 5-stelligen oder sogar 6-stelligen Bereich investiert wären und solch eine Bilanz zu ihrem Investment vorgelegt bekommen, „würde Ihnen da nicht der Kamm anschwillen?“

Nein, so wie Sie argumentieren, könnte ich mir dann vorstellen, dass sie den CEO anrufen und sagen „haste gut gemacht, besser als 100 Millionen Verlust“, aber das sei nur sarkastisch angemerkt.

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