Nur so können wir uns die nachfolgende Veröffentlichung erklären, denn mehr als ein letztes Aufbäumen in der Verzweiflung der Herren kann das nicht sein. Vergessen haben die Herern auch zu erläutern, dass es zu der Herausgabe solcher Adressen sogar ein Urteil des Bundesgerichtshofes gibt. Also Herr Limberg Ende mit Tricksen und Halbwahrheiten und Hosen herunter.
Zitat:
Liebe Mitglieder,
wir weisen darauf hin, dass wir leider Ihre Daten an ein anwaltlich vertretendes Mitglied herausgeben mussten. Wir hatten versucht dies zu verhindern. Das Landgericht Stade ließ unsere datenschutzrechtlichen und sonstigen Bedenken aber nicht gelten und verpflichtete uns zur Herausgabe der Mitgliederliste, d.h. auch Ihrer Daten.
Wir befürchten, dass Missbrauch mit Ihren Daten z.B. durch Adresshandel oder Werbeschreiben von Rechtsanwälten betrieben wird. Möglicherweise werden Sie also in der nächsten Zeit entsprechende Post bekommen. Wir möchten uns für diese Belästigungen bereits jetzt entschuldigen. Leider war es uns rechtlich nicht möglich, diese zu verhindern.
Ansonsten erlauben wir uns vorsorglich folgende Anmerkung zu der befürchteten Anwaltswerbung:
So genannte Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht werben oft aggressiv unter Anlegern, Gesellschaftern und Genossenschaftsmitgliedern um Mandanten, um vermeintlich in deren Interesse die investierten Gelder einzuklagen. Hierzu werden Anzeigen, Werbevideos oder eben Werbeanschreiben gefertigt, die angstmachend vor einem bevorstehenden Zusammenbruch des Unternehmens und dem Verlust der Investition warnen sowie den Anleger zu schnellen Klagen raten.
Wir sind der Auffassung, dass Rechtsanwälte, die so handeln vornämlich ihrer eigenen Interessen dienen. Sie entwerfen einmal eine Klage, verwenden diese in Masse und können dann von jedem Mandanten die vollen Gebühren verlangen. Bestenfalls gewinnen sie dann die Verfahren und das Unternehmen geht wegen der Masse an Verfahren in die Insolvenz. Der Anwalt hat verdient. Der Mandant bleibt auf seinen Kosten sitzen und bekommt nichts. Läuft es dagegen schlecht, wird das Verfahren verloren. Der Anwalt verdient trotzdem. Der Mandant bekommt wieder nichts und muss neben seinem Anwalt auch noch das Gericht und den Anwalt des Unternehmens zahlen. Die Rechtsanwälte verdienen also immer.
Die CO.NET musste sich leider jüngst gegen eine Vielzahl von solchen Verfahren wehren. Die dort anwaltlich vertretenden Mitglieder haben folgende Verfahren durch klageabweisende Entscheidungen verloren, d.h. der Anspruch auf Rückzahlung der Einlage wurde zurückgewiesen:
LG Stade, Urteil v. 16.01.2024, Az.: 1 O 224/23; LG Stade, Urteil vom 09.01.2024, Az.: 3 O 125/23; LG Stade, Urteil v. 22.01.2024, Az.: 1 O 277; LG Stade, Urteil v. 09.01.2024, Az.: 4 O 165/23; LG Stade, Urteil v. 24.11.2023, Az.: 1 O 225/23; LG Stade, Urteil v. 14.11.23, Az.: 4 O 154/23; LG Stade, Urteil v. 18.10.2023, Az.: 1 O 198/23; LG Stade, Urteil v. 14.11.2023, Az.: 4 O 207/23; Urteil v. 08.01.2024, Az.: 8 O 54/23; Urteil v. 08.11.2024, Az.: 8 O 55/23; LG Stade, Urteil v. 12.12.2023, Az.: 4 O 265/23; LG Stade, Urteil vom 11.01.2024, Az.: 8 O 31/23; LG Stade, Urteil v. 11.12.2023, Az.: 8 O 39/23; LG Stade, Urteil v. 11.12.2023, Az.: 8 O 57/23; LG Stade, Urteil v. 09.11.2023, Az.: 8 O 106/23; LG Stade, Urteil v. 09.10.2023, Az.: 8 O 28/23; LG Stade, Urteil v. 09.10.2023, Az.: 8 O 47/23; LG Stade, Urteil v. 23.10.2023, Az.: 8 O 25/23; LG Stade, Urteil v. 09.10.2023, Az.: 8 O 24/23; usw.
Wir bedauern, dass diese Mitglieder gegen uns geklagt haben und nun hohe vermeidbare Verfahrenskosten zu tragen haben. Wir hoffen, dass die Liste nicht länger werden muss und unsere Mitglieder bei entsprechender Anwaltswerbepost ihren gesunden Menschenverstand gebrauchen.
Es gilt auch hier der genossenschaftliche Grundsatz: Lassen Sie uns eine Lösung zunächst immer im Miteinander finden.
Ihr Thomas Limberg, Johan Zwart und das CO.NET-Team
Zitat Ende
Nun Herr Limberg und Herr Zwart, warum so nervös? Jeder hat ein Recht darauf, sich anwaltschaftlich beraten zu lassen, auch wenn Ihnen und Herrn Zwart dies möglicherweise nicht passen sollte. Übrigens sollten Sie doch beide wissen, dass man in Deutschland sogar einen Anwaltszwang kennt, dann wenn es über einen Streitwert von 5.001 Euro hinausgeht.
Bedeutsamer finden wir allerdings, wenn die Information stimmt, die wir da bekommen haben, dass sie nicht einmal wissen, wie viel Vermögen die Genossenschaft denn im Moment noch hat? Mit Verlaub meine Herren, Sie sind Vorstände der Genossenschaft, da müsste das doch „wie aus der Pistole geschossen“ als Antwort kommen können. Möglicherweise hat die Genossenschaft aber gar kein großes Vermögen mehr, denn wenn schon der Stammsitz der Genossenschaft versteigert wird, dann ist da doch etwas Grundsätzliches im Argen, oder meinen Sie nicht?
Seit wann so dünnhäutig, geschätzter Herr Bremer? Getroffene Hunde bellen, das ist doch landauf, landab bekannt. “Stellungnahmen” dieser Art gehören zum Geschäft und wenn der Absender dieses Kommentars eine Proxy Email nutzte, was machen Sie dann? Für mich ist solch ein Kommentar ein verstecktes Kompliment, zeigt es doch, wie sehr Ihre Seite wirkt. :-)
Der Limberg hat bei der Versammlung am 25.1. von einem „dicken alten Mann in Leipzig“ gesprochen der „8.000 Euro haben wollte“ und der in einer Art „rattenloch“ hausen soll.
Wer weiß wer das sein soll???
Anmerkung der Redaktion:
Hier können unsere Leser einmal sehen mit welchen Kommentaren in Sachen Co.net gearbeitet wird. Natürlich bringen wir diesen Kommentar zur Strafanzeige damit die Kriminalpolizei den Inahber des Mail accounts herausfinden kann. Das ist in den letzten Jahren immer zu 100& gelungen. Natürlich haben wir auch Herrn Limberg um eine Stellungnahme gebeten. Dafür haben wir die IP Sichergestellt.