Der Name Verbrauchergenossenschaft flößt Vertrauen ein, darüber muss man sicherlich nicht irgendeinen Zweifel haben. Zweifel haben wir an der Genossenschaft und an ihren Führungspersonen. Unserer Meinung nach ist hier die BaFin und die Justiz gefragt, dann zu ermitteln, wenn unsere Recherchen so stimmen. Zunächst einmal ist der Gedanke einer Verbrauchergenossenschaft sicherlich eine gute Überlegung, wenn die handelnden Personen für Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit stehen, mit anderen Worten, sie müssen ihrer besonderen Anforderung gerecht werden. Mehr Sein als Schein und nicht umgekehrt. In den letzten Wochen haben wir zu der Genossenschaft (wir sagen jetzt mal Unternehmen) eine intensive Recherche betrieben. Einige Rechercheergebnisse lassen uns berechtigte Zweifel an der Seriosität haben.Uns liegt ein Prüfbericht zu der Genossenschaft vor, der alles in tollen rosa Farben darstellt, quasi ein Persilschein den man sicherlich dann im Vertrieb gut nutzen kann und auch dann wohl genutzt hat, wie wir von diversen Vertriebsmitarbeitern der Genossenschaft gehört haben. Für Kunden sicherlich mit einer der wichtigsten Entscheidungsgründe der Genossenschaft als Genosse beizutreten. Zu dumm nur, wenn der Bericht eine Unterschrift trägt die, nach Angaben des Prüfers, nicht von ihm geleistet wurde. In der Konsequenz also eine Urkundenfälschung die aber wiederum dann sogar Grundlage für einen Kapitalanlagebetrug sein könnte, nämlich dann, wenn man wirklich dieses Dokument mit als Entscheidungshilfe dem Kunden übergeben hat. Jeder Kunde der auf dieser Basis eine Investitionsentscheidung getroffen hat, hätte dann sicherlich ein gutes Argument das Geld fürs einen Genossenschaftsanteil zurück zu verlangen. Der Redaktion liegt sowohl das Prüfdokument als auch die Erklärung des Prüfers vor, seines Rechtsanwaltes, das das nicht seine Unterschrift ist. Wer das nun gefaket hat, da ist die Justiz gerade dabei das herauszufinden. Wir haben Kenntnis von einem Strafbefehl der aber wohl noch nicht rechtskräftig sein soll. Das Aktenzeichen dazu und die Bestätigung der Justiz liegt der Redaktion ebenfalls vor.
Allein das würde sicherlich völlig ausreichen die BaFin einmal zu dem Unternehmen „in Marsch“ zu setzen, denn wer so Geld einsammelt, egal unter welchem Deckmantel, der gehört überprüft. Ausrufezeichen!!!! Nun kommt es aber noch merk-würdiger (im Sinne von des Merkens würdig) denn seit Jahren bekommen die Genossen „virtuelle Ausschüttungen“ auf ihr Konto gebucht, nicht ausbezahlt, ohne das man nachvollziehen kann wo denn das Geld herkommen könnte. Uns vorliegende Bilanzen geben das jedenfalls nicht her Eine Möglichkeit könnte sein, das man hier neue Genossengelder für Auszahlungen nimmt, was aber reine Spekulation derzeit ist. So lange man das Geld natürlich nur virtuell an die Genossen darstellen muss und nicht auszahlen muss an alle Genossen, kann man natürlich jeder Zeit dem Kunden via Kontoauszug das florieren seiner Kapitalanlage sehr gut darstellen. Jeder wird begeistert sein. Mal ehrlich wer lässt sich bei einer Genossenschaft schon seine Zinsen auszahlen? Genau damit könnten auch die Verantwortlichen spekulieren. Vielleicht kann man das ja einmal in einem persönlichen Gespräch, gerne auch vor Gericht, mit den Personen klären. Eine einstweilige Verfügung hat man uns ja schon angekündigt. Ehrlich gesagt würden wir uns darüber freuen, wenn wir das einmal vor Gericht klären könnten. Möglich das dann die Prozessakte vom Zivilgericht ins Strafgericht wandert, was wir schon des Öfteren erlebt haben. Nun gut.aber hier ist dann immer noch nicht Schluß. Es kommt noch ein weiterer Punkt der sehr nachdenklich macht.
Es gibt eine Verwaltungsgesellschaft die man der Genossenschaft zurechnen darf und muss, die. CoNet Verwaltungs GmbH. Holt man sich dazu eine Auskunft ein, dann gruselt es einem richtig, denn gelinde gesagt das ist eine Desaster Auskunft in Verbindung mit einer Genossenschaft. Hier bekommen wir eine 6.00 Auskunft (liegt der Redaktion schriftlich vor). Diese Klassifizierung bedeutet um das mal drastisch zu sagen „Pleite Totalausfall“. Wie kann so etwas sein? Das bei einer eingetragenen Verbrauchergenossenschaft als „Mutter“? Das wird sicherlich auf die Genossenschaft selber durchschlagen.
Zieht man hier einmal Bilanz, wer will dann noch das Produkt Co.net Verbrauchergenossenschaft eG, verkaufen.? Im Gegenteil, Vertriebsmitarbeiter müssen sicherlich aufpassen, hier nicht in die Haftung gegenüber ihrem Anleger zu kommen.
Auch der die Genossenschaft betreuende Rechtsanwalt muss natürlich seine Tätigkeit für die Genossenschaft einmal auf den Prüfstand stellen, denn er hat der Genossenschaft zur Vertriebspartnerwerbung ein Schriftstück mit auf den Weg gegeben, welches wir nun im Gesamtzusammenhang sehr kritisch sehen. Wie die Aufsichtsbehörde das sieht, wollen wir einmal abwarten. Die BaFin wird dem Vorgang sicherlich kurzfristig nachgehen. Gerade in solchen Dingen sind die Aufsichtsbehörden sehr schnell was deren Nachfragen bei den Unternehmen anbetrifft. Für uns, und dies sei abschließend subjektiv angemerkt, ist das eine Finanzvertrieb mit dem Mantel einer Genossenschaft um mehr Kunden zu bekommen, in diesem Fall also Genossen.
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