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Co.net Verbrauchergenossenschaft da haben wir dann mal vor dem OLG Hamburg gewonnen

janjf93 (CC0), Pixabay
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Um dieses Interview gab es monatelang Streit zwischen der Co.net Verbrauchergenossenschaft und unserer Redaktion und nachdem wir dann bereits im November den ersten Gerichtstermin vor dem LG Hamburg erfolgreich beenden konnten, hatte die Co.net Verbrauchergenossenschaft dann aber gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Nun hat man auf Hinweis des OLG Hamburg diesen Einspruch zurückgezogen, heißt für die Co.net Verbrauchergenossenschaft sinnlos Genossengelder versenkt zu haben, denn nun muss man die eigenen Anwaltskosten, die gesamten Gerichtskosten und auch die gegnerischen Anwaltskosten bezahlen.

Zudem haben wir am gestrigen Tage, den gesamten Vorgang zur für die Co.net zuständigen Ermittlungsbehörde übermittelt, mit der Bitte, den Vorgang in Bezug auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen von Herrn Limberg doch einmal zu prüfen.

Hier das Interview:

Interview mit Dirk Martens in Sachen CO.Net Verbrauchergenossenschaft eG und Thomas Limberg! – Aktualisiert am 26.11.2020 nach einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung zugunsten des Verfassers und gegen die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG

Zufällig haben wir uns wieder mit der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG befassen müssen. Grundlage der Auseinandersetzung war eine Kontaktaufnahme eines Herrn Dirk Martens in einer anderen Angelegenheit.

Zu Herrn Dirk Martens, den wir nicht persönlich kannten, war uns nur bekannt, dass unser Chefredakteur persönlich und anwaltlich abgemahnt wurde, jenen zu kontaktieren (aufgrund einer behaupteten Belästigung insbesondere nicht zu Fragen, die die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG und deren Vorstand Thomas Limberg betreffen). Den Versuch die Presse-Recherchetätigkeit zu unterbinden bzw. das Wirken einzuschränken und einen möglichen Informationsaustausch zu unterbinden, erleben wir tagtäglich. Dies aber in der konkreten Art und Weise auszuführen, stellt einen durchaus bemerkenswerten Vorgang dar.

diebewertung.de

Ist, Ihnen das Unternehmen CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG bekannt?

Dirk Martens:

Natürlich kenne ich die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG aus Drochtersen/Nds. Das übrigens schon seit einigen Jahren. Ich war Geschäftsführer einer Gesellschaft die der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG Vermittler zugeführt hat, man könnte es auch als Vertriebskoordinator bezeichnen.

diebewertung.de:

Ist ihnen Thomas Limberg bekannt?

Dirk Martens:

Ja, Herr Limberg kenne ich vor allem als Vorstand der CO.NET Verbrauchergenossenschaft und natürlich kenne ich Ihn auch seit Jahren persönlich.

diebewertung.de

Anfang dieses Jahrs wurde ich wie Sie wissen von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei in ihrem Namen abgemahnt. In der Abmahnung hatten sie mir dann Untersagen lassen, mit „Ihnen Kontakt haben zu dürfen“.

Hatten Sie der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei dazu direkt bzw. indirekt über Thomas Limberg ein Mandat erteilt?

Dirk Martens:

Nein, mir ist der Vorgang erst in diesem September durch ein Telefongespräch, welches auch von mir ausging, mit Ihnen zur Kenntnis gelangt. Ich kannte weder die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei bzw. noch habe diese nicht mandatiert.

Ich habe auch keine Person (auch Herrn Limberg nicht) gebeten; Ihnen gegenüber eine Abmahnung mit dem Inhalt eines Kontaktverbotes auszusprechen.

Dieser Sachverhalt war für mich völlig überraschend und neu.

Es ist mir auch unklar, wie es sein kann, dass anwaltliche Abmahnungen ohne direkten Kontakt zu den vermeintlichen Mandanten „also mittelbar aus Zuruf“ versendet werden können. Schließlich bin ich dann wohl Kostenschuldner eines nicht bestehenden Vertragsverhältnisses?

diebewertung.de

Haben sie irgendwann einmal dazu ein mündliches Mandat erteilt?

Dirk Martens:

Nein, das hatte ich Ihnen eigentlich schon in der letzten Antwort erläutert. Es gab für mich auch absolut keinen Grund überhaupt solch ein Mandat zu erteilen. Warum auch?

diebewertung.de

Soweit ich mich erinnern kann, ging der erste Kontakt damals von Ihnen zu mir aus, und nicht von mir zu Ihnen. Ist das richtig?

Dirk Martens:

Ja ihre Darstellung ist vollkommen richtig. Hintergrund war, dass ich Sie damals, auf Empfehlung eines gemeinsamen Bekannten, kontaktiert habe, um mit Ihnen einmal über das Gesamtthema CO.NET zu sprechen; da ich natürlich auch von meinen, an die CO.NET vermittelten Vertriebspartnern auf die aktuelle Situation (BaFIN-Verfügung) angesprochen wurde.

Dazu hat mich damals ihre Meinung und ihre möglichen Erkenntnisse interessiert. Mehr war das nicht. Dazu haben wir dann auch ein längeres Telefongespräch geführt.

diebewertung.de

In einer Stellungnahme der CO.NET lässt Herr Limberg ausführen, dass Sie ein mündliches Mandat erteilt haben, um rechtliche Schritte wegen Belästigung einzuleiten sowie ein Motiv bestände, Herrn Limberg zu schaden. Haben Sie irgendeine Erklärung für das Handeln von Herrn Limberg bzw. der CO.NET in diesem Vorgang?

Dirk Martens:

Nein, ich kann mir das derzeit überhaupt nicht erklären. Sicherlich ist zu vermuten, dass damit erreicht werden sollte, dass wir uns nicht in der Sache austauschen. Warum ich Herrn Limberg Schaden zufügen sollte, erschließt sich für mich nicht.

Ich wurde aber zu keinem Zeitpunkt von Ihnen belästigt oder habe ein entsprechendes Mandant an die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei erteilt.

Anmerkung der Redaktion:

Das was Herr Martens hier berichtet ist gesondert zu bewerten.

Aus Sicht des journalistisch erfahrenen Redaktionsmitarbeiters, welche das Interview führte, sowie den uns vorliegenden Unterlagen, erscheinen die Aussagen von Herrn Martens in der Sache glaubwürdig und nachvollziehbar.

Was uns insbesondere in dem Vorgang beeindruckt, ist die Chuzpe mit welcher Beharrlichkeit an der Mandatstheorie festgehalten wird; zumal Herr Martens erst durch uns von dem Abmahnvorgang erfahren hat.

Natürlich gibt es für uns dazu eine denkbare Erklärung für den Sachverhalt. Natürlich haben wir damals wie heute Quellen; die uns mit Informationen und Unterlagen versorgen. Diese Unterlagen waren neben den hoheitlichen und öffentlich zugänglichen Quellen auch Grundlage unserer Berichte zum Unternehmen CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG.

Die Berichte waren in überwiegend auch gerichtsfest. Möglich, dass man Herrn Martens, entgegen der Sachlage als unseren Informanten vermutet hat. Selbst wenn dem so wäre, sehen wir es aber als nicht gelungen an, einen vermuteten Informationsfluss durch derartige Abmahnvorgänge zu unterbinden.

Klarstellend ist gleichwohl anzuführen, dass uns die vorstehende Berichterstattung aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Hamburg vorläufig untersagt wurde. Jene wurde aber aufgrund unseres korrekten Handelns aufgehoben. Inwieweit die Entscheidung rechtskräftig wird, verbleibt abzuwarten.

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