Zurückhaltend, so kann man derzeit die Reaktion der geldinvestierten Genossen aber auch des Vertriebs der Co.net Verbrauchergenossenschaft bezeichnen.
Man könnte aber auch sagen, „alle warten auf den großen Knall“. Denn egal wie letztlich die juristische Entscheidung der nun vom Unternehmen Co.net Verbrauchergenossenschaft eG angerufenen Gerichte auch ausgehen mag, jede Entscheidung wird letztlich ein großer Knall sein.
Entweder die BaFin nimmt ihre Entscheidung zurück oder aber die Entscheidung der BaFin wird bestandskräftig. Unterstellt, die Entscheidung der BaFin wird bestandskräftig, dann stellt sich automatisch die Frage von weiteren unternehmerischen Aktivitäten der Genossenschaft, und natürlich stellt sich dann auch die Frage, „muss man dann die Genossenschaft möglicherweise nicht sogar in Liquidation schicken?“
Selbts wenn die Bafin dann vor Gericht juristisch unterliegen sollte, muss man natürlich die Frage stellen, ob nach dieser Diskussion um das Unternehmen Co.net Verbrauchergenossenschaft eG mit diesem Namen noch weiterhin gute Geschäfte mache könnte.
Das gilt dann selbst dafür, dass man einen BaFin gestatteten Prospekt haben würde. Diesen zu erstellen, hatte die Genossenschaft ja bereits in einer ersten Stellungnahme auf die Meldung der BafIn mitgeteilt.
Dramatisch könnte die gesamte Situation allerdings für den Vertreib werden, wenn die BaFin vor Gericht obsiegen sollte, denn dann könnten auf jeden Vermittler Beraterhaftungsklagen zukommen, gespickt mit Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermittler/Berater der den Genossenschaftsanteil vermittelt hat an den jeweiligen Kunden.
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