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Co.net Verbrauchergenossenschaft eG – auch TEST warnte bereits im Jahre 2015

qimono (CC0), Pixabay
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Natürlich ist das beherrschende Thema auch am heutigen frühen Morgen das Thema „CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG“.

Verständlich, denn mittlerweile spricht sich die BaFin-Verfügung immer mehr herum, sowohl unter Vermittlern, als auch unter Genossenschaftsmitgliedern. Die Stimmung ist derzeit vom Meinungsbild her noch sehr gespalten.

Manche schimpfen auf die BaFin, die wie immer alles kaputtmachen würde, und manche sagen, naja, die BaFin wird schon ordentlich geprüft haben, bevor sie eine Verfügung mit solch weitreichenden Konsequenzen erlässt.

Nun, die BaFin dürfte in der Tat sogar dem Unternehmen, unserer Meinung nach, sicherlich Gelegenheit gegeben haben, sich zu den Vorwürfen ausführlich zu äußern. In welcher Form, und ob die CO.NET Verbrauchergenossenschaft dies dann getan hat, wissen wir nicht. Aber aus der Verfügung kann man sicherlich ableiten, dass die von der CO.NET vorgebrachten Argumente wohl nicht so waren, dass man diese Verfügung verhindern konnte.

Offensichtlich hat die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG aber wohl noch Rechtsmittel gegen den BaFin-Bescheid eingelegt, denn die Verfügung ist noch nicht bestandskräftig.

Hier könnte noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig sein. Dass die BaFin hier dann noch einen „auf die Mütze bekommen könnte“ und die Verfügung zurücknehmen muss, können wir uns aus den Erfahrungen der letzten Jahre nicht vorstellen.

Dass die verantwortlichen Personen in der Genossenschaft natürlich diesen Weg gehen, ist auch völlig nachvollziehbar in dieser Situation.

Seien wir aber doch bitte einmal ehrlich: Selbst wenn die BaFin hier einen Rückzieher machen müsste, der Name der Genossenschaft ist verbrannt. Wer will hier mit dieser Genossenschaft noch irgendein Geschäft machen?

Um so mehr müssen sich aus unserer Sicht nun die verantwortlichen Personen, die Vermittler und auch die investierten Genossen natürlich darüber Gedanken machen, wie es mit der Genossenschaft weitergehen kann und wird. Muss man sie nun auflösen oder abwickeln? Bestimmt hier möglicherweise sogar die BaFin einen Abwickler?

Das sind Fragen, die im Moment so im Raum stehen, deren Beantwortung sich aber noch ein paar Tage oder sogar Wochen hinziehen wird.

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