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CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG – bisher nichts Neues von der BaFin

BaFin | © cegoh / Pixabay
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Natürlich beobachten wir den Vorgang auf der Seite der BaFin weiter, aber bis zum heutigen Tage gab es da keine neue Meldung von Seiten der BaFin. Wir gehen daher davon aus, dass der Vorgang immer noch bei Gericht anhängig ist.

BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG darf keine Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren (Genossenschaftsanteile), zum Erwerb anbieten.

Die BaFin hat am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

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