Das ist eine Frage, die man an dieser Stelle sicherlich mit einem klaren JA beantworten kann, denn solch ein BaFin-Hinweis wird natürlich nicht ungelesen bleiben bei den Rechtsanwälten, die sich mit dem Thema Anlegerschutz beschäftigen und sich exzellent mit „Genossenschaften“ auskennen. Sicherlich ist das ein ganz spezielles Thema, das mancher Anwalt gar nicht so richtig versteht.
Das bestätigte Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen unserer Redaktion gegenüber: „Als ich anfing, mich mit dem Thema „Geno Wohnbaugenossenschaft eG“ zu befassen, war das auch für mich ein Einstieg in ein völlig neues Wissensgebiet, in das ich mich erst einarbeiten musste, denn in Bezug auf Genossenschaften gibt es dann ganz spezielle rechtliche Gesichtspunkte, die man beachten muss.
Dies kann man nicht mit einer unternehmerischen Beteiligung wie einer „GmbH & Co. KG“ vergleichen. Wenn ich mit meinem heutigen Fachwissen so manche Satzung einer Genossenschaft lese, dann frage ich mich auch, welcher Anwalt denn diese Satzung verfasst hat?
Diese Erfahrungen werden dann möglicherweise auch die Mitgleider der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG dann zukünftig machen. Aus dem Vorgang „Geno Wohnbaugenossenschaft eG“ heraus kann ich ihnen nur sagen, dass es für viele investierte Genossen gerade ein böses Erwachen gibt.
Ob das dann bei der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG auch so sein wird, das wird dann die Zukunft zeigen“, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.
Verehrter Herr Bremer,
Sie packen wieder ein heißes Eisen an. Wie bei jedem Investment was nicht klappt, wird auch hier der kleine Berater und das Miglied der Genossenschaft Geld verlieren. Ich hatte auch vor Jahren ein Gespräch mit Herrn Nike von der co.net Verbrauchergenossenschaft eG. Er hätte es wohl gerne gesehen, wenn ich in sein Team gekommen wäre. Ich habe mir alle Argumente angehört warum gerade die Co.net so toll ist. Meinen persönlichen Überprüfungen hat dann kaum ein ins Feld gebrachtes Argument stand gehalten. Ich habe damals für mich ganz persönlich sogar ein Ponti System im Ansatz gesehen.