Klar ist, dass wir zwar viele User haben, die uns jeden Tag lesen und uns auch mögen, aber klar dürfte dann jedem auch sein, dass wir natürlich auch Gegner haben, die uns dann auch mal das eine oder andere Schreiben übermitteln. Prima, denn manchmal schaffen solche Schreiben dann auch Klarheit darüber, ob unsere Berichterstattung in Ordnung war oder über’s Ziel hinaus geschossen ist.
Natürlich sind solche Auseinandersetzungen immer auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden; dies natürlich auf beiden Seiten. Das ist ein finanzieller Aufwand, den man bezahlen muss, denn Sie wissen ja, kein Anwalt ist ein sozialer Wohltäter.
Im Gegenteil, er redet Ihnen oft Chancen ein, einen Vorgang regeln bzw. gewinnen zu können, auch wenn er weiß: „Das geht nicht“. Nun, wenn wir verlieren, dann müssen wir die Kosten übernehmen. Oft fragen wir uns dann aber, wenn wir den Prozess gewinnen, wer dann die Kosten übernimmt?
Wir können uns dann nicht vorstellen, dass die jeweiligen verantwortlichen Personen in den Unternehmen dies dann aus der Privatschatulle bezahlen, sondern hier wird man wohl eher das Firmenkonto heranziehen. Ob das dann auch immer so in Ordnung ist, wissen wir nicht.
Dem Anwalt wird das sicherlich egal sein, denn er bekommt sein Honorar immer, egal ob er gewinnt oder verliert. Nun denn, davon kann man halten, was man will. Vielleicht bietet der Gesetzgeber ja hier demnächst einmal die Möglichkeit an, auch Erfolgshonorare zu vereinbaren, eben nicht nur nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz abzurechnen.
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