Gestern hatten wir einen Termin vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. 10 Stunden Fahrt mit dem Auto für 20 Minuten Verhandlungstermin, mit dem Ergebnis, dass das OLG Stuttgart, wie zuletzt auch das LG München, Klagen gegen unsere Redaktion abgewiesen hat bzw. abweisen wird.
Geht man den Ausführungen des OLG Stuttgart in der gestrigen mündlichen Verhandlung nach, dann dürfte auch dieses Verfahren zu unseren Gunsten ausgehen. Das OLG Stuttgart hatte der EL AVISO (Teil der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG. Gruppe) noch die Möglichkeit gegeben die Berufung gegen ein Urteil des LG Stuttgarts zurück zu nehmen, um damit auch Kosten für die Klägerseite zu sparen.
Die Klägerin war davon wohl nicht zu überzeugen. Wir hoffen nun natürlich, dass Herr Heinrich und Herr Limberg diese unnötigen Kosten nicht mittelbar der Genossenschaft auferlegt, sondern dass jene die EL AVISO aus eigener Tasche bezahlt.
Insgesamt, sehr geehrter Herr Limberg, sollten Sie sich einmal überlegen, ob es nicht mehr Sinn macht, sich einmal mit uns an einen Tisch zu setzen; um unsere Fragen zu klären und um dann eine möglicherweise erweiterte Sicht auf die Berichterstattung bzw. die BaFin-Thematik zu haben auf unseren Portalen. Das haben wir ja nun bereits mehrfach angeboten, ohne dass jedoch eine Rückmeldung gekommen ist.
Vernunft, sehr geehrter Herr Limberg, hat dann auch etwas mit „über seinen Schatten springen“ zu tun. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie nur Sachwalter fremden Vermögens sind, also mithin auch über die Sinnhaftigkeit Ihrer Handlungen irgendwann einmal Rechenschaft ablegen müssen.
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