Wieviel Genossenschaftsmitglieder der Co.net Verbrauchergenossenschaft sich in den letzten Jahren ihre jährlichen Gewinnausschüttungen in neuen Genossenschaftsanteilen haben ausbezahlen lassen, das wissen wir nicht.
Wir wissen nur, aus einer eigenen Co.net-Verbrauchergenossenschaft-Präsentation aus dem Jahr 2018, dass es diese Möglichkeit wohl gab. Vermittler sagten uns gegenüber auch, dass dies wohl ihren Erkenntnissen nach gut genutzt wurde. Nachvollziehbar, denn wenn man den Eindruck hat, dass eine Kapitalanlage gut läuft, warum soll man dann da nicht nochmals ein Investment tätigen und sei es auch nur, dass man die Gewinnausschüttung eben nicht bar nimmt, sondern in neue Genossenschaftsanteile umwandelt?
Nun sollten jene Genossen diesem Prinzip aber nicht mehr Folge leisten, denn keiner weiß ja derzeit so richtig, wie das von der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG angerufene Verwaltungsgericht in Sachen BaFin gegen die Co.net entscheiden wird.
Möglicherweise könnte, ihnen eine Barauszahlung der Gewinne dann im Nachhinein gesehen, der bessere Weg gewesen sein. Daher unsere Empfehlung, Gewinnausschüttungen nicht mehr in neue Genossenschaftsanteil umwandeln, sondern Geld überweisen lassen. Sicher ist sicher, meinen wir!
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