Co.net Verbrauchergenossenschaft eG viele Dinge zu hinterfragen

Published On: Samstag, 28.10.2023By Tags:

Aus unserer Sicht muss man jetzt bei der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG aktiv werden und die investierten Genossen über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Genossenschaft aufklären. Bereits zwei Mal mussten wir ja über einen Insolvenzantrag der Genossenschaft, der dann durch Erledigung zurückgenommen wurde, hier auf unserem Blog berichten. Allein, dass es bei einer Genossenschaft so weit kommt, wirft doch klärungsbedürftige Fragen auf. Und, mit Verlaub, alles auf den „schwarzen Schatten“ Corona zu schieben, ist dann ein wenig zu einfach.

Wir haben uns die Bilanz einmal gemeinsam mit einer Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht angeschaut, und auch sie kommt zu dem Ergebnis: Man muss einmal dringend klären, welchen tatsächlichen Wert die Finanzanlagen, die in der letzten Bilanz mit fast 90 Millionen Euro ausgewiesen sind, haben. Das ist die größte Vermögensposition für die Anleger. Wenn man diese wertberichtigen muss, dann kann das schnell in eine Desasterbilanz enden, so die Meinung der von uns befragten Rechtsanwältin.

Genau deshalb muss man jetzt eine Sonderprüfung, auch gegen den Willen des Vorstandes, durchsetzen. Denn nach diesen ereignisreichen Jahren muss man endlich mal wissen, als Anleger, wo die Genossenschaft wirtschaftlich wirklich steht. So wie wir Thomas Limberg einschätzen, wird er aber mit einem solchen Beschluss kein Problem haben, denn irgendwelche Anzeichen eines persönlichen Fehlverhaltens können wir derzeit absolut nicht erkennen.

Nachdem aber die BaFin das bisherige Geschäftsmodell in Frage gestellt hat, muss man aber über die Liquidation der Genossenschaft intensiver nachdenken, denn mit der BaFin im Nacken lässt sich schlecht eine Zukunft aufbauen.

Wie wir gehört haben, soll nun im Dezember diesen Jahres die nächste Generalversammlung stattfinden. Jene Generalversammlung, auf der man bitte einmal Tacheles redet und allen Spekulationen ein Ende bereitet.

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