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Co.net Verbrauchergenossenschaft eG – will fällige Forderung bezahlen

cheskapoondesignstudio (CC0), Pixabay
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Damit wäre dann auch der aktuelle Insolvenzantrag gegen das Unternehmen erledigt.

Trotzdem, wie wir mittlerweile von anderen Rechtsanwälten erfahren haben, haben auch diese Mandanten mit fälligen Forderungen. Diese wollen diese Rechtsanwälte nun auch auf dem gleichen Weg einfordern wie die uns bekannte Forderungsstellerin im aktuellen Vorgang.

Man wird dann abwarten müssen ob die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG auch diese möglichen fälligen Forderungen dann wird alle erfüllen können.

Ich bin der Meinung, dass die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG nun einmal Ihrerseits sagen sollte, wie es wirtschaftlich insgesamt um das Unternehmen bestellt ist, damit sich investierte Genossen dann keine Sorgen mehr um das investierte Kapital machen müssen.

Um das auch glaubwürdig zu gestalten sollte man hier einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung beauftragen. Überzeugt das Ergebnis dann, dann dürfte sich die Diskussion rund um die Co.net Verbrauchergenossenschaft dann auch beruhigen und die Genossenschaft könnte dann in Ruhe ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen. Ich denke, das wäre für alle Beteiligten dann auch wünschenswert.

1 Komment

  • Erfolg: CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG zahlt Mandantin überfällige Geschäftsanteile samt Zinsen

    Gekündigt hatte sie zum 31.12.2020 und seither auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens samt Zinsen gewartet. Aufgrund des Verhandlungsgeschicks der Kanzlei Reime und der überzeugenden Argumente kam es relativ zügig doch noch zur Auszahlung des Guthabens einschließlich Zinsen. Ob das der wahre Auseinandersetzungswert ist, wird sich noch herausstellen.

    Gern übernehmen wir auch für andere wartende Genossen die Angelegenheit.

    Ende gut alles Gut?

    Nein! Wir haben zuvor für unsere Mandantin beim zuständigen Amtsgericht Tostedt Insolvenzantrag gegen die Genossenschaft gestellt, weil die Genossenschaft sogar eine eigene Zahlungsfrist zum 31.03.2022 erfolglos verstreichen lies. Die Prüfung läuft unter 22 IN 47/22. Dafür verfasste das Gericht per Schreiben vom 29.04.2022 eine Auflage, wonach die Genossenschaft binnen 10 Tagen eine Vermögensaufstellung sowie eine Liste mit Gläubigern und Schuldnern zu verfassen hätte. Durch die Zahlung an unsere Mandantin glaubte man wohl, sich dieser Pflicht entziehen zu können. Insbesondere Herr Limberg persönlich entwickelte hier eine hektische Betriebsamkeit.

    Allein wegen der Rückzahlung an unsere Mandantin ist sie jedoch von dieser Verpflichtung nach §14 InsO nicht befreit. Dazu müssten auch die Forderungen weiterer Genossen bezahlt werden, die derzeit von Kolleginnen und Kollegen oder noch gar nicht vertreten werden.

    Aufgrund der letzten Bilanz von 2020 ist mit einer Vielzahl weiterer offener Forderungen von Genossen zu rechnen. Jeder Geldbetrag der jetzt jedoch ausgezahlt wird steht unter der Prüfung, vom späteren Insolvenzverwalter angefochten und zurückgefordert werden zu können.

    Weiteres ist hier zu lesen..

    Handlungsoptionen

    Was ist nun zu tun?

    Zögern Sie nicht, Ihre fälligen Ansprüche geltend zu machen. Wir helfen Ihnen dabei! Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

    unter 0800 77 42 667

    wir erklären alles.

    Wir benötigen von ihnen später die Beitrittserklärung zur Genossenschaft sowie die Daten zur privaten Rechtsschutzversicherung.

    REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

    Wir vertreten und beraten betroffene Genossen und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

    Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
    Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

    per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
    Telefon: 03591 29961 33
    Telefax: 03591 29961 44
    oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
    Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können. Wir haben bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile und Lösungen für unsere Mandanten erstritten, welche auch medial bekannt sind. Wir verfügen daher über die nötige fachliche Expertise, um ihre Problem schon im Vorfeld erkennen zu können.

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