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Co.net Verbrauchergenossenschaft eG – wirtschaftlich am Ende?

qimono (CC0), Pixabay
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Es wäre sicherlich eine Katastrophe, wenn die Nachrichten, die man uns zugespielt hat, dann so stimmen, wobei die Unterlagen unseren Bericht zum jetzigen Zeitpunkt bestätigen.

Bereits in der letzten Woche haben wir über die Genossenschaft, da noch ohne Namensnennung, berichtet. Natürlich weil wir der Genossenschaft dann auch Gelegenheit geben wollten unsere Presseanfrage zu beantworten. Die Genossenschaft hat den Termin jedoch verstreichen lassen, insofern können wir nur unsere Sicht des Vorgangs schreiben.

Uns in der Redaktion liegt ein Schreiben an das für die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG, zuständige Amtsgericht /Insolvenzgericht, vor. Begründet wird die Forderung mit einer Fälligkeit seit über einem Jahr. Mehrer Termine, zu denen die Genossenschaft die Forderung bezahlen wollte verstrichen dann auch wieder. Klar so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, würde ich dann als Genosse genauso Handeln, wenn ich mein Vermögen sichern wollte.

Natürlich kann jedes Unternehmen einmal in Zahlungsverzug kommen, aber wenn hier Zahlungen dann über mehr als 1 Jahr ausbleiben, dann ist das sicherlich der richtige Weg, und den muss man dann jedem betroffenen Genossen auch so anraten. Es muss ja einen Grund für die angespannte wirtschaftliche Situation geben.

Natürlich hat die Genossenschaft dann immer noch die Möglichkeit die Forderung zu bezahlen, aber der Antrag steht nun scheinbar ja mal im Raum. Bezahlt die Genossenschaft die Forderung, dann werden auch andere Genossen ihr Geld haben wollen, bezahlt sie die Forderung nicht, dann wird das zuständige Insolvenzgericht natürlich ein Insolvenzverfahren einleiten.

Möglicherweise ist das aber auch eine Möglichkeit die Genossenschaft zu retten, wenn man das Gericht davon überzeugen kann, einem Antrag auf Eigeninsolvenz zuzustimmen. Bei der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG könnte aber dann eben noch das „BaFin Problem“ hinzukommen, wo ja bisher keiner weiß, wie das Verfahren ausgehen wird.

Eine Insolvenz einer Genossenschaft ist die denkbar schlechteste Lösung, daher sollte der der Vorstand der Genossenschaft versuchen hier eine Lösungsmöglichkeit zu finden, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Natürlich werden auch wir über den Vorgang berichten, wenn sich der Insolvenzantrag erledigt haben sollte, wobei es schade ist, dass der Vorstand immer noch jedes Gesprächsangebot nicht annimmt, obwohl er schon viele Prozesse verloren hat in der Vergangenheit. Ob das dann im Interesse der Anleger ist, das lassen wir einmal dahingestellt.

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