Startseite Allgemeines Co.net Verbrauchergenossenschaft – Bankdienstleistungen?
Allgemeines

Co.net Verbrauchergenossenschaft – Bankdienstleistungen?

Teilen

Provokative Frage von uns, aber dazu könnte man in seiner Einschätzung kommen, wenn man unterstellt, dass diese Aussagen von Usern unserer Plattform so stimmen. Also unterstellt, man entscheidet sich dafür, eine Kreditkarte an seine Kunden anzubieten, das in Form einer Prepaid- Kreditkarte, tut sich dann zusammen mit einer unbekannten Bank, die auf Presseanfragen nicht antwortet (ist das Thema zu heiss ?), und ist aber dann ganz Tricky. Hauptkreditkarteninhaber ist die anbietende Genossenschaft, jeder Genosse erhält aber nur eine Unterkreditkarte. Das weiss der Kunde aber möglicherweise gar nicht. Nun buchen Sie Geld auf Ihre Prepaid Kreditkarte und fahren in Urlaub. Nehmen wir mal an 3.000 Euro. So eine Kreditkarte ist ja eine sichere Sache, davon sind Sie überzeugt. Im Urlaub wollen Sie  dann mal an Ihr Urlaubsgeld heran. Geht nicht – Karte gesperrt (als gestohlen gemeldet), erfahren Sie auf Nachfrage bei der Bank. Dumm nur, dass Ihre Karte gar nicht gestohlen wurde und das der Bank auch nie von Ihrer Seite gemeldet wurde. Auf Nachfrage bei der Bank sagt man Ihnen dann zusätzlich noch, „Karte wurde m…………….durch die Co.net gesperrt). Ihnen mitgeteilt hat man das aber nicht. Wohlgemerkt eine Prepaidkreditkarte. Da fragt man sich nun, wenn all diese Informationen denn stimmen, warum lässt eine Co.net Verbrauchergenossenschaft eine Kreditkarte mit Ihrem Geld sperren? Gute Frage, keine Antwort.

Nun könnte, wieder unterstellt, dass stimmt alles so, sich aber die BaFin für solch einen Vorgang interessieren, denn eigentlich liefert man mit einem solchen System eine Bankdienstleistung ab. Das ist zumindest unsere Einschätzung. Ob die BaFin das auch so sieht, werden wir dann in ein paar Wochen wissen. Da sind wir ganz gespannt.

Möglich auch, dass uns die Co.net Verbrauchergenossenschaft einmal schreibt, ob das alles so stimmt, oder möglicherweise sich das ganz anders verhält. Rechtsanwalt Füllwock kennt ja unsere Anschrift und Telefonnummer, und die unseres Anwaltes. Jener Rechtsanwalt Füllwock dessen mögliche Verwicklung in das System wir derzeit versuchen zu entwirren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 18/24/53 der Einhundertachtundvierzigsten Festlegung von vorläufigen Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 18/​24/​53 der Einhundertachtundvierzigsten Festlegung von vorläufigen...

Allgemeines

Anhörungen zur Kabinettsbesetzung unter Präsident Trump

Am 15. Januar 2025 fanden auf dem Capitol Hill mehrere Anhörungen zu...

Allgemeines

Versteigerung von 100 % der GmbH-Anteile an der G2 Immobilien GmbH, Wilhelmshaven, HRB 209831, AG Oldenburg

Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von GmbH-Anteilen aufgrund vertraglichen Pfandrechts 15.01.2025 Deutsche Pfandverwertung...

Allgemeines

ESPG AG- StaRUG Verfahren

ESPG AG Köln Update zum StaRUG-Verfahren Köln, 10. Januar 2025: Die European...