Nun, dass wir in den letzten Jahren, wenn wir etwas behauptet haben, dies natürlich auch immer nachweisen konnten, versteht sich von selbst.
Genau so verhält es sich auch mit der von uns berichteten Zusammenarbeit zwischen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft und dem „Pleite-Investment Lombardium“.
Schauen Sie sich die beigefügte Broschüre einmal genauer an und Sie sehen, wie recht wir haben.
Diese Broschüre könnte dann aber auch möglicherweise noch die Frage nach einer Haftung der CO.NET Verbrauchergenossenschaft gegenüber möglichen Mitgliedern aufwerfen, die in das Thema „Lombardium“ investiert haben.
Dies zumindest antwortete uns Rechtsanwalt Christian M. Schulter aus Berlin auf unsere telefonische Anfrage.
Vielleicht kennt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei diese Broschüre ja auch nicht. Hier also zum Download für alle Unwissenden und auch für die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei zur Vervollständigung der Unterlagen zum Mandanten CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. aus Drochtersen.
Ich gebe der co.net noch 6 Monate ! Dann sind die platt. Im Grunde ist das wohl jetzt schon so, doch durch „intelligente Bilanzdarstellungen“ kann man offensichtlich noch den INSO – Antrag umgehen. Dauerhaft funktioniert des aber nicht.
Schade um die Genossen……..