Codexfx Ltd.: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. März 2020 gegenüber der Codexfx Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.codexfx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Aktien, Indizes, Devisen, Rohstoffe und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Hoffentlich glaubt keiner, dss dort auch tatsächlich Tradinggeschäfte angeboten werden – wenn auch verbotene.
Hier ein Netzfund zum Weg des geldes:
https://rechtsanwalt-reime.de/rechtsanwalt-reime/aktuelle-faelle/codex-fx-com-dem-weg-des-geldes-folgen