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Cohen Investment AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

kpuljek (CC0), Pixabay
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Cohen Investment AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Cohen Investment AG, angeblicher Sitz in der Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Entgegen eigener Darstellung wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Cohen Investment AG nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte auf der Website cohen-investment.ag rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Unter dem Menüpunkt „AGB’s“ wird unter der Überschrift „AGB’S FÜR DAS EINLAGENGESCHÄFT“ der Eindruck erweckt, die Cohen Investment AG werde von der BaFin beaufsichtigt. Dies trifft nicht zu.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.

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