Coinex.com: BaFin ermittelt gegen die VINO GLOBAL LIMITED
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die VINO GLOBAL LIMITED keine Erlaubnis nach dem Kredit¬wesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Inhalte ihrer Webseite coinex.com rechtfertigen die Annahme, dass die VINO GLOBAL LIMITED unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen han¬deln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Kommentar hinterlassen