Columbus Holding Aktiengesellschaft
Ravensburg
Amtsgericht Ulm, HRB 551221
Die Hauptversammlung der Columbus Holding AG hat am 29. Mai 2020 die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 AktG von EUR 8.000.000,00 um EUR 2.884.215,00 auf EUR 5.115.785 ,00 zur Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung in die Kapitalrücklagen beschlossen.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass gemäß § 222 Abs. 4 S. 2 AktG zunächst die auf den Namen der jeweiligen Aktionäre lautenden Nennbetragsaktien im Nennwert von je 1,00 Euro jeweils zu einer Aktie im Nennbetrag der Summe der bisherigen Nennbeträge jedes Aktionärs zusammengelegt werden. Sodann wird der Nennbetrag jeder zusammengelegten Aktie im Verhältnis des bisherigen Grundkapitals zum herabgesetzten Grundkapital herabgesetzt, so dass die Aktionäre am herabgesetzten Grundkapital der Gesellschaft im bisherigen Verhältnis beteiligt sind. Die nach Herabsetzung gebildeten Aktien werden sodann im Wege des Aktiensplits neu eingeteilt zu Namensaktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro.
Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 31. Juli 2020 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 5.115.785,00 herabgesetzt.
Der Vorstand
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