Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 55/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 80939 eingetragenen Comfort Hamburg Gesellschaft für Geschäftsflächen und Unternehmensvermittlung mbH, Mönckebergstraße 13, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Heckh und Herrn Frank Reitzig
Geschäftszweig: Die Vermittlung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Vermittlung von Miet-und/oder Kauf- und/oder Pachtverträgen zu Liegenschaften etc. ist am 17.03.2021, um 17:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 55/21
Amtsgericht Hamburg, 17.03.2021
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