Der Presse ist zu entnehmen, dass die Commerzbank den Premium-Management-Immobilienfonds (PMIA, WKN A0ND6C) offenbar abwickelt.
Sie bietet bis zum 15. September den Rückkauf der Anteile zu einem Preis von 43,38 € an, obwohl der Nettoinventarwert gemäß der Fondsgesellschaft aktuell 47,36 € pro Anteil beträgt. Allerdings können die betroffenen Kunden auch die bisher gezahlten Ausschüttungen behalten. Sollte im Rahmen einer Auflösung des Fonds mehr als die 43,38 € erzielt werden, erhalten die Kunden einen Nachschlag. Mindererlöse bei der Auflösung trägt die Commerzbank selbst.
Dieses Angebot birgt jedoch auch einige Nachteile.
Es gilt nur für Kunden, die vor der Rücknahmeaussetzung bereits in dem Fonds investiert waren und ihre Anteile nicht bereits an der Börse verkauft haben. Weiterhin verzichten die betroffenen Kunden, die nun ihre Anteile an die Bank verkaufen auf alle weiteren Ansprüche. „Gerade diejenigen, die Opfer einer Falschberatung sind, sollten sich daher gut überlegen, ob sie dieses Angebot annehmen. Wer gute Chancen hat, einen Prozess zu gewinnen, sollte die Commerzbank nicht so billig davon kommen lassen und nun unverzüglich einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt, oder die Beratung der Verbraucherzentrale aufsuchen, um bis zum Ablauf der Angebotsfrist der Commerzbank eine Entscheidung zu treffen“, so Michael Herte, Referent Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Allerdings ist hier Eile geboten, da das Angebot der Commerzbank nur bis zum 15. September gilt.
Die Verbraucher haben folgende Alternativen:
Bei Annahme des sogenannten Angebots erhalten sie zwar deutlich mehr als den derzeitigen Börsenwert des Papiers von ca. 32,15 €. Doch sie realisieren auch Verluste in Höhe von ca. 20 % im Vergleich zum Ausgabepreis. Und sie verzichten auf weitere Ansprüche gegen die Commerzbank, z. B. Schadensersatz wegen Falschberatung.
Verbraucher, die das „Angebot“ nicht annehmen, gehen das Risiko ein, nach Abwicklung des Fonds evtl. noch weniger als 43,38 € pro Anteil zu erhalten.
Verbraucher, die gegen die Commerzbank juristisch vorgehen, wahren die Chance auf eine höhere Zahlung. Allerdings sollten sie ausreichend Nachweise für eine Falschberatung vorweisen können und die Verjährungsfristen berücksichtigen. Außerdem tragen sie das Kostenrisiko für die Rechtsverfolgung.
„Mit der Auflösung des PMIA lenkt die Commerzbank nach unserer Auffassung von den vielfach geäußerten Vorwürfen der systematischen Falschberatung ab, um weiteren Imageschaden von ihrem Institut fernzuhalten“, so Stefan Bock, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale.
Quelle.VBZ
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