Nach der vorläufigen Aussetzung des Verbots des Magazins „Compact“ durch das Bundesverwaltungsgericht sieht sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scharfer Kritik ausgesetzt.
Stefan Hoffmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag, äußerte sich besonders kritisch: „Die Eilentscheidung gegen das Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz der Innenministerin. Dieser Etappensieg für ein rechtsextremistisches Magazin zeigt, dass Faeser mit ihrem übereilten Vorgehen dem Schutz der Demokratie einen Bärendienst erwiesen hat.“
Noch weiter ging die AfD mit ihrer Forderung nach Faesers Rücktritt. Die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel erklärte: „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Begründung Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert und es daher vorläufig gestoppt. Diese Entscheidung betrifft das als rechtsextremistisch eingestufte Magazin „Compact“.
Die Kontroverse wirft Fragen zur Balance zwischen dem Schutz der Demokratie und der Wahrung der Pressefreiheit auf. Unterstützer des Verbots argumentieren, dass es notwendig sei, um die Verbreitung extremistischen Gedankenguts einzudämmen. Kritiker hingegen sehen darin einen möglichen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit.
Das Innenministerium hat bisher noch nicht ausführlich auf die Gerichtsentscheidung und die darauf folgende Kritik reagiert. Es wird erwartet, dass das Ministerium die Gründe für das vorläufige Scheitern des Verbots genau analysieren und möglicherweise seine Strategie im Umgang mit als extremistisch eingestuften Publikationen überdenken wird.
Die weitere Entwicklung in diesem Fall wird von vielen Seiten mit Spannung verfolgt, da er grundsätzliche Fragen zum Umgang mit kontroversen Publikationen in einer demokratischen Gesellschaft aufwirft.
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