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Comparis

geralt (CC0), Pixabay
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FINMA-Verfahren: Comparis gilt als Versicherungsvermittlerin

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt im Rahmen eines Enforcementverfahrens fest, dass Comparis als Versicherungsvermittlerin gilt. Entsprechend muss sich Comparis umgehend als ungebundene Versicherungsvermittlerin registrieren.

Ungebundene Versicherungsvermittler müssen sich gemäss Gesetz in ein öffentliches Register bei der FINMA eintragen. Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass Comparis als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig ist. Sie verpflichtet Comparis, sich umgehend in das Register einzutragen und den vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten nachzukommen.

Comparis betreibt ein Online-Portal, auf dem Nutzende verschiedene Versicherungstypen von verschiedenen Anbietern vergleichen können. Comparis präsentiert dabei einer interessierten Person aufgrund individueller Informationen und Suchkriterien aus der Fülle existierender Angebote eine massgeschneiderte Produkterangliste mit der Möglichkeit zur Offertanfrage beim Versicherungsunternehmen. So können die Nutzenden anhand der auf dem individuellen Suchprofil beruhenden Rangliste eine Versicherungsofferte einholen. Sobald auf diesem Weg eine Offerte eingeholt wird, bekommt eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft von Comparis vom entsprechenden Versicherer für diesen sogenannten Lead eine Vergütung. Damit erfüllt Comparis die Funktion der Versicherungsvermittlung.

Comparis hat ihr ursprüngliches Geschäftsmodell angepasst, indem ihre als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwester-Gesellschaft für die Bestellung der Offerten zuständig ist. Der Prozess bleibt jedoch grundsätzlich gleich, indem auf der Comparis-Website aufgrund eines Versicherungsvergleichs Offerten bestellt werden können. Die für die Vermittlung eines Produkts entscheidende Funktion – nämlich der Versicherungsvergleich – verbleibt bei der Comparis. Deshalb ist die Comparis auch mit dem neuen Geschäftsprozess als Versicherungsvermittlerin zu qualifizieren. Die Verfügung der FINMA ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Gericht angefochten werden.

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