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Compass Consulting Group: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt

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Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Compass Consulting Group, nach eigenen Angaben mit Sitz in SW1P 4QP London, Millbank Tower 21-24, Company No. 08670203, http://www.compassconsultinggroup.co.uk, in Deutschland ein Wertpapier in Form von Aktien der North West Oil öffentlich anbietet.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 dar.

Entgegen Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde für das öffentliche Angebot der Compass Consulting Group kein Prospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.

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