Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Jänner 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
CONCRED GmbH
(ehemals EUROCRED GmbH)
Millennium Tower, 23. Etage,
Handelskai 94-96
1200 Wien
Web: www.concred.at
www.eurocred.at
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs 1 Z 18 lit b BWG iVm § 1 Abs 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.
Unter Vorspiegelung einer Kreditmöglichkeit betrügen diese Gauner weiter. Nach der Zahlung von 410,– EUR für „Vertragsunterlagen“ schicken sie einen Schuldensanierungsvertrag von einer Fa., die auch zum Betrügering gehört und bei dem man den „angefragten“ Betrag plus ca. 30% Zinsen an besagte „Sabierungsfrima“ zahlen soll. Dazu wollen sie noch 600 EUR als Maklergebürhr kassieren, um den Vetrag weiterzuleiten. Wenn man aussteigen will, kommen dann Einschüchterunsversuche – unter einer sichtbaren und einer verdeckten Nummer. Kredit gibt es keinen.