Herr Bergmann mit seinen Unternehmen Confido Consult GmbH aus Berlin verkauft/vermittelt Sicherheit an seine Kunden. Wichtig immer dann, wenn der Kunde dann einen Schadenfall hat und diese Sicherheit in Anspruch annehmen muss.
Wir finden aber dann auch immer, das Unternehmen die eine solche Dienbsteleistung anbieten eine zumindest ausgeglichene Bilanz haben sollten. Davon kann man dann hier derzeit, bei der Bilanz aus dem Jahre 2016, nicht sprechen.
Uwe Bergmann werfen ehemalige Vermittlungspartner aber auch andere Dinge vor. Dazu wollen wir Herrn Bergmann aber, im Vorhinein die Möglichkeit geben, selber aus seiner Sicht dann Stellung zu beziehen, werden ihm dazu eine Presseanfrage übermitteln.
Confido Consult GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2016 Aktiva Passiva Anhang für das Geschäftsjahr 2016 Allgemeine Angaben Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Sonstige Angabe Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2016Allgemeine Angaben Die Confido Consult GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Reg.Nr. 102498 B). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse wurden zur besseren Darstellung der Neufassung des § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG angepasst. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung der Sachanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
In der Position „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Eigenkapital Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Der aktivische Ausweis „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 23.779,18 € (Vorjahr: 23.046,34 €) ausgewiesen. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen zwei Mitarbeiter beschäftigt.
Berlin, 22.12.2017 Uwe Bergmann |
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