Immer mehr Genossenschaften drängen in den letzten Monaten auf den markt, werden dort von Vertrieben verkauft, die früher Fonds usw. verkauft haben. Diese aber heute nicht mehr verkaufen dürfen, weil ihnen die Genehmigung nach 34f der Gewerbeordnung fehlt. Bedenken Sie bitte, egal bei welchem Anlagemodel, der Verlust Ihres Kapitals droht Ihnen auch hier immer. Nur die Kontrolle des Genossenschaftsverbandes ist für die Sicherheit Ihres Kapitals und den Erfolg der Genossenschaft nicht ausreichend. So lautet die aktuelle Werbung der genannten Genossenschaft in einer E-Mail/einem Schreiben an den Vertrieb.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
insbesondere in der aktuellen Marktsituation sind solide, transparente und überprüfbare Anlageformen bei Investoren und Vermittlern stärker denn je gefragt. Unser Angebot an Sie: eine ständig verfügbare und rentable Form der ökologischen Kapitalanlage auf Basis des deutschen Genossenschaftsgesetzes – gültig seit dem 01.05.1889. Die Consilium Erneuerbare Energien eG wurde als Genossenschaft engagierter Bürger ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel ist die Förderung und der Ausbau von erneuerbaren Energien in ganz Deutschland. Das wollen wir gemeinsam mit Ihnen erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass die direkte, aktive Bürgerbeteiligung dafür ein richtiger und fairer Weg ist.
Die der prognostizierten Dividende zu Grunde gelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung stützt sich gemäß den Vorgaben auf vorsichtig gewählte Zahlen und angemessene Sicherheitsabschläge. Dennoch liegen die Erlöse der zwei Photovoltaikanlagen die sich im Eigentum der Genossenschaft befinden und die daraus resultierende Dividendenprognose von 5% p.a. weit über dem aktuellen Zinsniveau von Festgeldkonten. Die Sicherheitsfaktoren der Consilium Erneuerbare Energien eG, wie z. B. die Prüfungen durch den Genossenschaftsverband sorgen darüber hinaus für ein Höchstmaß an Einlagensicherheit.
Hier noch einmal kurz die wesentlichen Highlights:
– langfristige Produktverfügbarkeit
– kein geschlossener Fonds, kein Nachrangdarlehen, kein Genussrecht etc.
– auch für Mehrfachzeichner geeignet, da weitere Geschäftsanteile auch später noch erworben werden können (max. 100 Anteile pro Mitglied)
– klar definierte jährliche Auszahlungen in Form einer Dividende
– Zahlung der Abgeltungssteuer kann, bei noch nicht voll ausgeschöpften Freibeträgen, vermieden werden
– Mindestanlage nur 1.050 Euro pro Genossenschaftsanteil
– zukunftsorientierte und ökologische Kapitalanlage
– die prognostizierte Dividende von jährlich 5% ist eine nachhaltig erzielbare und stabile Größe
– die Mindestbeteiligungsdauer beträgt nur 4 Jahre
– deutschlandweite Investitionen in erneuerbare Energien
– Mitspracherecht für jedes Mitglied bei der jährlichen Generalversammlung
– als eingetragene Genossenschaft (eG) unterliegt die Consilium Erneuerbare Energien eG strengen gesetzlichen Vorschriften
– Mitglied im Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V., dem auch die Volks- und Raiffeisenbanken angeschlossen sind
Die Beteiligung an der Genossenschaft Consilium Erneuerbare Energien eG ist durch die breite Streuung in unterschiedliche Anlagen, welche alle direkt der Genossenschaft gehören, ebenso solide wie die Genossenschaft selbst.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.consilium-eg.de
Freundliche Grüße
Consilium Erneuerbare Energien eG
Wir sind für jede kritische Auseinandersetzung mit unserer Genossenschaft offen und geben gerne alle gewünschten Auskünfte. Der testierte Gewinn des Geschäftsjahres 2014 wird aktuell als Dividende in der prognostizierten Höhe an die Mitglieder ausgeschüttet. In allen unseren Projekten sind übrigens genossenschaftliche Banken eng eingebunden, die auch in der freien Wirtschaft agieren. Was sollte daran schlecht sein?
Matthias Wörmann
Vorstand – Consilium Erneuerbare Energien eG
Ich finde es schade, dass immer mehr Unternehmen unter den Deckmantel einer Genossenschaft vermeintliche Sicherheit suggerieren. Genossenschaften sollen eine Solidargemeinschaft sein und nicht gewinnorientiert denken und handeln. Im Finanzbereich sind diese schon 34 f erlaubnispflichtig. Warum dürfen Genossenschaften in der freien Wirtschaft agieren wie GmbH´s, KG´s oder AG´s?