Mit dem Unternehmen beschäftigte Mitte letzten Jahres auch die BaFin, indem diese eine Meldung online auf ihre Internetseite gestellt hatte.
UPDATE 09.09.22 Consilium erneuerbare Energien eG Stuttgart
Mittlerweile konnte das Unternehmen einen deutlichen Hinweis des Bundes Aufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen auf ein Unternehmen aus dem Unternehmenskonstrukt, das wir im direkten Zusammenhang mit dieser Genossenschaft sehen, löschen lassen. Die BaFin hat eine Meldung zur Consilium Green Energy GmbH mittlerweile gelöscht. Nach Erläuterung des Sachverhalts gegenüber der BaFin ist diese zu der Erkenntnis gelangt, dass die Consilium Green Energy GmbH zu keinem Zeitpunkt gegen eine eventuelle Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz verstoßen hat und dass auch für die Zukunft nicht die Besorgnis besteht, dass jene gegen eine eventuelle Prospektpflicht verstoßen würde.
.Zitat Ende
Das Unternehmen beschäftigt sich mit der Realisierung von Solarkraftwerken und bieten u.a. den Kauf von Photovoltaikanlagen für Kapitalanleger an. Es werden Anlegern ab Investitionsbeträgen von 40.000,00 € Investitionen angeboten.
Viel Geld, insofern sollte man sich hier sicherlich Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt, einholen. Sicher ist sicher bevor das dann möglicherweise den Bach heruntergeht.
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