Consus Real Estate AG
Berlin
– WKN A2DA41 –
– ISIN DE000A2DA414 –
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019 und entsprechende Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 6 unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen Schuldverschreibungen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 67.263.290,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicher.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, in bestimmten in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen, auszuschließen.
Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in § 3 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 67.263.290,00 durch Ausgabe von bis zu 67.263.290 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von je EUR 1,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten von diesen Rechten oder die Gesellschaft von einem Andienungs- oder Wandlungsrecht Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 26. Juni 2019 mit der Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019 sowie die entsprechende Änderung der Satzung wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, HRB 191887 B, hinterlegt.
Mit Eintragung der Änderungen von § 3 Abs. 4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) in das Handelsregister am 09.07.2019 ist das Bedingte Kapital 2019 wirksam geworden.
Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2019 ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2019 zu entnehmen, die am 16. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.
Berlin, im Juli 2019
Consus Real Estate AG
Der Vorstand
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