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Consus Real Estate – arbeiten Sie als Handwerker oder Dienstleister für das Unternehmen?

qimono (CC0), Pixabay
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Seit einigen Wochen erhalten wir immer wieder einmal Mitteilungen darüber, dass es offene Rechnungen von Handwerkern und Dienstleistern gibt. Rechnungen, die vom genannten Unternehmen nicht ausgeglichen werden. Offene Rechnungen bei ehrlich hart arbeitenden Handwerkern und Dienstleistern, die ihre Leistung erbracht haben, jetzt auf ihr Geld warten müssen; teilweise sogar sehr viel Geld.

Nun bekommen wir dann hin und wieder brisantere Informationen zugespielt, die dann leider nicht zur Klärung eines Sachverhaltes beitragen, sondern eher den Vorgang noch komplizieren. Sie geschehen in Sachen Consus aus Berlin. Hier benötigt man dann auch mal 14 Tage und länger für Recherchen. Kommen wir zum Unternehmen Consus RE.

Hier hat man uns eine umfassende offene Posten Liste des Unternehmens zugespielt. Leider von einer noch nachverfolgbaren Mailadresse, aber unsere Recherchen haben dann ergeben, dass viele dieser Positionen dann auch wirklich stimmen.

Natürlich fragen wir dann bei dem Unternehmen auch an, was es mit den verzögerten Zahlungen, teils über Jahre, auf sich hat. Nun hat man uns diese Fragen beantwortet.

Nicht das Unternehmen direkt, sondern eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin.

Zitat aus dem Antwortschreiben an unsere Redaktion:

Wie Ihnen nach Ihren bisherigen Recherchen bekannt sein dürfte, ist die Consus RE GmbH im Rahmen einer im vergangenen Jahr erfolgten umfassenden Unternehmenstransaktion unter Beteiligung der ADLER Real Estate AG, der ADO Properties S.A. und der damaligen Consus Real Estate AG Teil der heutigen ADLER Group S.A. und damit des drittgrößten börsennotierten deutschen Wohnungsunternehmens geworden.

Mit einer Marktkapitalisierung von knapp 2,7 Milliarden Euro ist die ADLER Group, deren Teil die Consus RE GmbH ist, wirtschaftlich überaus solide aufgestellt und dürften an der Kapitalausstattung der Gruppe keine ernsthaften Zweifel bestehen.

Es trifft zu, dass die Consus RE GmbH nach deren Integration in die ADLER Group aufgrund der vormals mit ihrer Rechtsvorgängerin, der CG-Gruppe AG, geschlossenen Vertragsverhältnis­sen, mit einer Vielzahl von Forderungen konfrontiert ist, die sie keinesfalls nicht im Stande ist zu bedienen, sondern die nach erfolgter Integration in die ADLER Group lediglich einer erforderli­chen und umfassenden Prüfung unterzogen werden.

Denn eine Vielzahl dieser Forderungen ist tatsachlich in Gänze oder jedenfalls in Teilen nicht berechtigt und daher auch nicht fällig. Hier finden derzeit zwischen der Consus RE GmbH und den jeweiligen Vertragspartnern klärende Gespräche, Verhandlungen und auch Streitigkeiten statt.

Die Klärung vermeintlich offener Forderungen folgt hier aber keinesfalls einem Modell, ,,Handwerker und Dienstleister ausrutschen zu lassen“, wie Sie es formulieren. Die Consus RE GmbH ist auf ein intaktes Netzwerk guter und zuverlässiger Handwerker und Dienstleister angewiesen und kann daher schon zur Wahrung der eigenen künftigen Interessen auf einen fairen Umgang mit diesen Unternehmen nicht verzichten. Zitat Ende

Soweit so gut. Letztlich bestätigt das Unternehmen damit aber unsere Informationen und Recherchen. Nun finden wir aber auf der uns zugespielten Liste nicht nur Forderungen von Handwerkern und Dienstleistern sondern auch von öffentlichen Institutionen wie zum Beispiel einem Berliner Finanzamt.

Diese betragen, nach uns vorliegenden Unterlagen über 15 Millionen Euro und sind gemäß der Unterlagen zum Teil bereits seit weit über 1 Jahr zur Zahlung fällig. Es ist dann schon ungewöhnlich, dass man Steuerzahlungen so lange herausschieben kann, auch wenn man sich die Antwort der Kanzlei dazu nochmals vor Augen hält.

Natürlich haben wir auch hier eine Presseanfrage an das zuständige Finanzamt gestartet, von da aber natürlich die Antwort bekommen, „dass man sich zu diesen Vorgängen nicht äußere“. Intern dürfte sich aber da natürlich jetzt jemand die Akte mal auf den Tisch ziehen.

Natürlich stellen wir dann in unserer Presseanfrage auch provokative Fragen, so auch hier. Wir haben ganz klar die Frage gestellt, „ist das Unternehmen insolvenzreif?“ Hierzu dann die Ausführungen der Kanzlei:

Hinsichtlich der von Ihnen in Bezug genommenen vermeintlichen Unterlagen, aus denen sich ergeben soll, die Consus RE GmbH könne fällige Rechnungen nicht begleichen, können wir uns mangels Kenntnis dieser Unterlagen bereits nicht äußern. Wir müssen bereits daran zweifeln, dass Ihnen tatsächlich authentische derart vertrauliche Unterlagen vorliegen und diese unter der Verletzung der Rechte unseres Unternehmens an Sie übergeben wurden.

Dessen ganz ungeachtet können Ihnen aber auch bereits keine Unterlagen vorliegen, aus denen sich ableiten ließe, die Consus RE GmbH könne solche ihr gegenüber bestehenden fälligen Rechnungen nicht beglei­chen. Wie sich aus dem vorher Gesagten ergibt, dürfte bereits aufgrund der noch andauernden und umfassenden Rechnungsüberprüfung bereits streitig sein, welche Forderungen fällig sind und welche streitig und damit eben nicht fällig sind. Eine Überschuldung der Consus RE GmbH besteht nicht. Ein solcher Fall konnte ungeachtet der bestehenden eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Consus RE GmbH auch bereits deshalb nie eintreten, weil die Zahlungsfähigkeit der Consus RE GmbH durch deren Eingebundenheit in die ADLER Group sicher gewährleistet ist.

Daher liegen weder die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag vor, noch gar für rechtswidrige Handlungen.

Dann geht genannte Kanzlei aber noch einen Schritt weiter in ihrer Presseantwort:

Es trifft hingegen zu, dass unter Verwirklichung der Straftatbestände der Erpressung und der Nötigung immer mal wieder der Versuch unternommen wird, unsere Mandantin zur Zahlung nicht berechtigter Forderungen zu veranlassen. Derart widerrechtlicher Druckausübungen darf unsere Mandantin im Interesse ihrer Gesellschafter nicht nachgeben und wird sie auch nicht nachgeben. Soweit sie im Falle streitiger Forderungen mit den jeweiligen Vertragspartnern keinerlei Einigung erzielt, ist es allein an den Gerichten, über die jeweilige Berechtigung einer Forderung zu entscheiden.

Zitat Ende

Mitgeteilt hatte man uns, dass der dubiose Immobilieninvestor Cevdet Caner im Unternehmen Consus RE eine Rolle spielen soll. Auch hier hat man uns mitgeteilt.

Zitat:

Herr Cevdet Caner steht in keiner Beziehung zum Unternehmen unserer Mandantin; er ist weder Organ, noch Gesellschafter oder Mitarbeiter der Consus RE GmbH.

Zitat Ende

Nun mag sich jeder selber ein Bild vom Unternehmen Consus RE machen, aber als Handwerker und Dienstleister, der für das Unternehmen arbeiten soll, würde ich mir dann sicherlich ein Sicherheitsnetz für meine Forderungen einbauen, so lange die Prüfungen von Rechnungen und Forderungen dann so lange andauern wie aus unseren Unterlagen ersichtlich.

 

 

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