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Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Inn“ KG – Musterverfahren

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Musterverfahrensantrag

Kategorie:

Angaben in:

Verkaufsprospekten, Vermögensanlagen-Informationsblättern und wesentlichen Anlegerinformationen nach dem Verkaufsprospektgesetz, dem Vermögensanlagengesetz sowie dem Investmentgesetz

Eingang bei Gericht:

30.04.2018

Aktenzeichen:

1 O 406/18

Firma:

Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Inn“ KG (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen)

Feststellungsziele / Lebenssachverhalte:

Feststellungsziele

― Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt Schiffsfonds MS „FLENSBURG“/ MS „FRISIA INN“ vom 25.02.2008 über die Beteiligung an den beiden Einzelschiffgesellschaften
― Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS „Flensburg“ KG
― Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Inn“ KG
unrichtig, irreführend und / oder unvollständig ist, da in dem Verkaufsprospekt

1. nicht über die laut Prospekt relevanten Marktumfelder und deren Entwicklung aufgeklärt wird, indem im Prospekt,
2. nur über die Charterraten und nicht über die historisch belegten Pooleinnahmen aufgeklärt wird, obwohl der UCC-1.100-Pool und der UBC 5.300-Pool bei Prospekterstellung bereits existierte und die entsprechenden Daten vorlagen;
3. die veröffentlichten Daten zum Verhältnis von Angebot (Transportvolumen) und Nachfrage (Flottenwachstum) derart selektiv und falsch wiedergegeben wurden, dass die Daten ohne verwertbaren Inhalt für das Angebot-Nachfrage-Verhältnis sind, obwohl die Daten, die eine Aussage zu den jeweiligen, ausschnittsweise dargestellten Segmenten (weltweit und Containerschiffsflotte 2.500 TEU – 2.900 TEU bzw. 1.500 – 1.999 TEU) ermöglicht hätten, und so ein positiveres, aber falsches Bild von der Kapitalanlage vermittelt wird;
4. keine Angaben zu der historischen und künftigen Entwicklung der Kaufpreise für die beiden jeweiligen Segmente der Fondsschiffe gemacht werden;
5. keine Angaben zu der historischen und künftigen Entwicklung der Charterraten für die beiden jeweiligen Segmente der Fondschiffe gemacht werden;
1. eine falsche Einnahmeprognose und damit auch die gesamte Liquiditätsprognose fehlerhaft dargestellt wird, indem
2. aa) die Prognose der Poolraten für die MS „Flensburg“ und die MS „Frisia Inn“ weit über den langjährigen Durchschnitt liegt;
3. bb) das historische Hoch des Zeitchartermarktes vor der Herausgabe des Prospektes in die Berechnung des langjährigen Durchschnittes eingeflossen ist;
4. cc) kein pauschaler Abschlag für die Poolmitgliedschaft vorgenommen wurde;
5. das absehbare Absinken der Charterraten nicht berücksichtigt wurde;
6. nur über die Charterraten und nicht über die historisch belegten Pooleinnahmen aufgeklärt wird, obwohl der Pool bei Prospekterstellung bereits existierte und die entsprechenden Daten vorlagen;
7. die tatsächlichen, niedrigen Poolraten des bei Prospektherausgabe bestehenden UCC-1.100-Pool nicht berücksichtigt wurden;
8. die Schiffsbetriebskosten in der Spalte „9“ bei der Liquiditätsvorschau zu niedrig kalkuliert wurden;
9. der Kaufpreis für die MS „Frisia Inn“ vorsätzlich falsch in die Liquiditätsplanung einberechnet wurde;
10. die Investitionsplanung für die MS „Frisia Inn“ fehlerhaft ist, da ein Betrag in Höhe von 380.000 USD als vorhanden eingeplant wurde, obwohl dieser Betrag der Schiffsgesellschaft noch gar nicht zur Verfügung stand;
11. falsche Behauptungen aufgestellt und Tatsachen verzerrt dargestellt werden und damit dem Anleger ein unvollständiges und felherhaftes Bild von der Kapitalanlage aufgezeigt wird, indem im Prospekt
12. aa) der Kaufpreis der MS „Frisia Inn“ als günstig angepriesen wird, obwohl dieser tatsächlich über den durchschnittlichen Kaufpreis für vergleichbare Schiffe dieses Segmentes lag;
13. bb) die überdurchschnittliche Tragfähigkeit der MS „Frisia Inn“ angepriesen wird, obwohl die Tragfähigkeit nicht überdurchschnittlich ist;
14. cc) behauptet wird, es lägen keine Bewertungsgutachten für die Fondsschiffe vor, obwohl diese zumindest für die Finanzierung des Kaufpreises erforderlich gewesen wären und somit auch vorgelegen haben müssen;
15. dd) nicht ausdrücklich über den hohen Treibstoffverbrauch und die damit einhergehenden Wettbewerbsnachteile aufgeklärt wird.
1. Lebenssachverhalt:
Der Antragssteller macht gegen die Antragsgegner Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten geltend.

Der Antragsteller zeichnete am 28.04.2008 eine Beitrittserklärung zu den Schiffsfonds Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „Frisia Inn“ KG und Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS „Flensburg“ KG über insgesamt 30.000,00 EUR zuzüglich 3 % Agio. Dabei bestätigte er, dass der Beitritt aufgrund der Prospektdarstellung erfolgt sei und er den Beteiligungsprospekt mit dem Stand 25.02.2008 erhalten habe. Für das Beteiligungsangebot war am 25.02.2008 ein Prospekt aufgestellt worden. Wegen des Inhaltes des Prospektes wird auf die Anlage K 1 Bezug genommen.

Der Antragsteller behauptet, der Prospekt enthalte fehlerhafte oder irreführende bzw. unvollständige Angaben zu den Schiffsgesellschaften. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte der die Beitrittserklärung nicht gezeichnet.

Die Antragsgegner behaupten, es würden keine Prospektfehler vorliegen.

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ / Ort

1

Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG

Zweite Hartmann Schiffahrts Verw. GmbH, vdd GF Kruse u. Ippich

Gründungsgesellschafter

Königstraße 23

26789 Leer

2

Reederei Hartmann GmbH & Co. KG

vdd pers. haft. Ges. Reederei Alfred Hartmann Verw. GmbH vdd GF

Gründungsgesellschafter

Neue Straße 24

26789 Leer

3

Frisia Schiffahrtstreuhand GmbH

vvd GF Stefan Schild

Gründungsgesellschafter

Königstraße 23

26789 Leer

Unterzeichner:

Landgericht Aurich

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