Eine BaFin-Gestattung für ein Prospekt zu bekommen ist sicherlich nichts außergewöhnliches, für das Unternehmen Solvium aber dann doch. Denn für Solvium ist es eines der ersten BaFin gestatteten Prospekte, die man überhaupt bekommt. Nur nochmals für alle Anleger zur Erinnerung, eine BaFin-Gestattung eines Prospektes heißt nicht, dass die Bafin das Konzept geprüft hat, sondern nur die Einhaltung der BaFin Richtlinien für die Erstellung des Prospektes. Solvium hat uns bis zum heutigen Tage nicht mit Bilanzen, und damit seiner Leistungsfähigkeit überzeugt. Das neue Angebot des Unternehmens beinhaltet auch wieder ein Rückkaufsangebot, von einer Garantie ist aber nun keine Rede mehr. Als Anleger in einem solchen Direktinvestment, mit aus unserer Sicht solch einem schwachen Partner, kann man dann nur hoffen, dass der seine Zusagen auch einhalten wird, oder wollen Sie den Container dann im Garten stehen haben? Für uns ein Investment mit großem Gefahrenpotential für den Anleger.
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