Andere Synonyme dafür sind „Mülltauchen“ oder „Dumpster Diving“. Jedes Jahr werden in Deutschland knapp 19 Tonnen Lebensmittel entsorgt.
Wer „containert“?
Es gibt zwei Motivlagen: schlicht aus Bedürftigkeit oder aus Überzeugung.
Menschen containern, weil sie Hunger haben und es sich nicht leisten können, stets einzukaufen. Auch nicht mehr beim Discounter. Und leider werden es immer mehr.
Sie schleichen nachts in die Hinterhöfe der Supermärkte und holen sich durchaus noch genießbares Essen aus den Müllcontainern. Zum großen Teil ist nur das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen.
Die zweite große Gruppe, macht das aus Überzeugung bzw. aus einer politischen Grundhaltung heraus. In einigen Städten, vorwiegend in den Metropolen, haben sich Foodsharing-Netzwerke gebildet. Zum großen Teil sehr gut vernetzt in den sozialen Medien.
„Ich esse, was andere wegschmeißen“
Dies ist das Credo der „Lebensmittelretter“. Meist sind es junge Leute, die sich teilweise verabreden und nachts losziehen. Dabei ist den meisten bewusst, dass das rechtlich ein nicht einfaches Unterfangen ist. Theoretisch handelt es sich um Hausfriedensbruch und Diebstahl.
Hausfriedensbruch deswegen, weil einige Discounter ihre Abfallcontainer mit Gittern sichern, um zu vermeiden, dass Lebensmittel „geklaut“ werden. Teilweise ist dieser Bereich auch mit Videokameras gesichert. Wer Lebensmittel „rettet“ macht sich somit strafbar. Die Lebensmittel sind solange im Besitz der Discounter, bis sie von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt werden.
Der moralische Aspekt
In Zeiten von „Fridays for Future“ natürlich ein heißes Thema. Umweltschutz,einhergehend mit der daraus resultierenden Ernährungsproblematik ist durchaus schwierig zu erklären, warum Lebensmittel weggeschmissen werden, die noch geniessbar wären.
Die teilweise Geringschätzung von Lebensmitteln und der ignorante Umgang damit ist wohl die stärkste Motivation.
Containern legalisieren
Zur Zeit tagen die Justizminister der Länder in Lübeck. Ein Thema wird auch der Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln sein.
Auch Hamburgs Gesundheitssenatorin ist gegen legales Containern.
Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) lehnt eine Legalisierung ab.
Die Senatorin befürchtet Krankheiten, auch teilweise mit tödlichem Ausgang.
„Besonders problematisch sind dabei Lebensmittel, die auf dem normalen Wege beispielsweise gefroren angeboten werden oder der Kühlpflicht unterliegen, wie Fisch und Fleisch, und Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum tragen.
Nicht alle entsorgten Lebensmittel seien noch genießbar. Das Thema Containern wirft auch die Frage auf, ob wir es als Gesellschaft für richtig halten, dass Menschen mit geringem Einkommen sich Lebensmittel aus Abfallbehältern holen müssen“, so ein Sprecher des Ministeriums. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat den Bund aufgefordert, mögliche gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Unter anderem wäre es sinnvoll, die Regelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen zu lassen.
Petition eingereicht
Zeitgleich haben zwei Lebensmittelretterinnen aus Bayern eine Petition gestartet, die bis jetzt 128.000 Unterschriften sammeln konnte.
Darin fordern sie, dass Lebensmittel, die im Container entsorgt werden, frei zugänglich für jedermann sein sollen.
Um die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren, hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Bündnis „Wir retten Lebensmittel!“ ins Leben gerufen. Die Beteiligten aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung, Lebensmittelhandel, und Verbraucherorganisationen haben seit dem Jahr 2016 zahlreiche Vorschläge für „Rettungsmaßnahmen“ vorgelegt.
Allerdings lehnt das bayerische Justizministerium eine Legalisierung ab. Ziel muss sein, dass noch Lebensmittel gar nicht erst auf dem Müll landen.
Nachbar Österreich
Gemäß österreichischem Recht stellt Containern prinzipiell keine Straftat dar, da Müll als herrenlose Sache gilt, wenn keine Sachbeschädigung wie etwa durch Aufbrechen von Schlössern verübt wird.
Vorbild Frankreich
In Frankreich darf per Gesetz kein Discounter über 400 qm Verkaufsfläche noch geniessbare Lebensmittel wegschmeißen.
Sie sind verpflichtet, diese an karikative Einrichtungen oder Tafeln abzugeben. Wer dagegen verstößt, kann bis zu einer Höhe von 75.000 Euro belangt werden oder bis zu drei Jahren Haft.
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