In dem Verfahren über den Antrag d. Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI ACHAT“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Conti 172. Schifffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Busching, Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 90174
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 332678-012802-18
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.08.2018 um 07:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Philipp Grauer über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 03.07.2018 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht – 06.08.2018/701 IN 425/18
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