Dass der Schiffsfonds Conti 176. MS „CONTI AMETHYST“ nicht seine Prognosen hält, ist den Anlegern längst bewusst. Jetzt weist die Bilanz des Jahres 2015 zweistellige Millionenverluste aus. Anleger müssen handeln. Von wem können sie Schadensersatz verlangen?
Conti 176. MS CONTI AMETHYST: Jahresfehlbetrag von 12.204.496 Euro
Im Jahr 2010 wurde der Schiffsfonds Conti 176 MS „CONTI AMETHYST“ aufgelegt. Er hat seinen Anlegern bislang keine Freude gemacht. Im Jahresabschluss 2015 müssen die Anleger mit Bitterkeit zur Kenntnis nehmen, dass ihr Schiffsfonds Conti 176 MS „CONTI AMETHYST“ einen zweistelligen Millionenverlust in Höhe von € 12.204.496,05 als Jahresfehlbetrag bilanzieren musste. Der Bilanz ist auch zu entnehmen, dass sich der Wert der MS „CONTI AMETHYST“ fast halbiert hat und deswegen auch die außerplanmäßigen Abschreibungen in Millionenhöhe vorgenommen werden mussten.
Conti 176. MS CONTI AMETHYST: Kreditverbindlichkeiten angestiegen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auf € 9.428.554,40 angestiegen, sie sind höher als im Jahr 2014. Offenkundig konnten die Schiffshypotheken nicht ordnungsgemäß bedient werden. Damit steigt auch die Gefahr für die Anleger, dass bereits geleistete Auszahlungen wieder zurückgezahlt werden müssen.
Conti 176. MS CONTI AMETHYST: Anleger haften persönlich
Dessen sind sich viele Anleger nicht bewusst. Sie wissen vielfach nicht einmal, dass sie als Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft beigetreten sind und damit auch persönliche Haftung übernehmen, wenn gewinnunabhängige Ausschüttungen in der Vergangenheit erfolgt sind. Zwar ist die Haftung des Kommanditisten erloschen, wenn er seine Einlage vollständig erbracht hat, wenn aber Ausschüttungen erfolgen, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet sind, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass diese Ausschüttungen gemäß § 172 HGB wieder zurückgezahlt werden müssen.
Conti 176. MS CONTI AMETHYST: Keine sichere Kapitalanlage
Dies ist den Anlegern regelmäßig nicht erläutert worden. Vielmehr haben sie die Beteiligung als eine sichere Kapitalanlage mit hoher Rendite empfohlen bekommen, die vielfach sogar zur Altersvorsorge eingesetzt werden sollte. Ein Anlageberater muss aber seinen Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Er muss genau prüfen, ob der von ihm empfohlene Schiffsfonds Conti 176 MS „CONTI AMETHYST“ zu den persönlichen Bedürfnissen des Anlegers passt. Sicherheitsorientierten Anlegern hätte diese Beteiligung nicht angeboten werden dürfen.
Conti 176. MS CONTI AMETHYST: Anleger fordern Schadensersatz
Wird ein Anleger falsch beraten oder werden ihm wesentliche Fakten verschwiegen, steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem Schiffsfonds Conti 176 MS „CONTI AMETHYST“ nicht gezeichnet.
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