Startseite Allgemeines Conti Bulker-Schiffsfonds: Erste Musterverfahrensanträge im Bundesanzeiger veröffentlicht
Allgemeines

Conti Bulker-Schiffsfonds: Erste Musterverfahrensanträge im Bundesanzeiger veröffentlicht

Teilen

Wegen diverser Prospektfehler haben Witt Rechtsanwälte PartGmbB (Heidelberg/Berlin/München), die zahlreiche geschädigte Anleger vertreten, bei 11 von 13 Bulker-Schiffsfonds Anträge zur Eröffnung eines Kapitalanleger Musterverfahrens (KapMuG) gestellt. Betroffen sind die Schiffs-Fonds der Conti MS Achat, MS Alexandrit, MS Almandin, MS Amazonit, MS Amethyst, MS Ametrin, MS Aquamarin, MS Aragonit, MS Lapislazuli, MS Selenit, und MS Tansanit; ein KapMuG-Antrag beim MS Saphir und MS Larimar werden folgen.
Alle diese Bulker-Fonds wurden von der Conti zwischen 2009 und 2012 aufgelegt, die Schiffe waren jedoch bereits zwischen 2006 und 2008 gekauft und befanden sich bis zur Prospektlegung noch im Bau. Obwohl sich seit 2009 auf dem Bulker-Markt eine zunehmende Überkapazität abzeichnete, wurde in dem Prospekt hierüber nicht aufgeklärt und mit lukrativen Marktaussichten geworben.

Nach Mitteilung von Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel, Partnerin bei Witt Rechtsanwälte, wird in den Musterverfahren nunmehr umfassend überprüft, ob es sich dabei um einen Prospektfehler handelt, gleichzeitig werden auch noch zahlreiche weitere Punkte ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt bestehender Prospektfehler untersucht. Ziel ist die Rückabwicklung der abgeschlossenen Verträge der geschädigten Anleger, damit diese ihren bislang bereits entstandenen Schaden ersetzt erhalten

Im Bundesanzeiger wurden nunmehr die ersten von Witt Rechtsanwälte gestellten Musterverfahrensanträge betreffend die Fonds Conti MS Achat, MS Almandin, MS Amethyst, MS Ametrin, MS Aquamarin, MS Aragonit, MS Lapislazuli, MS Selenit und MS Tansanit veröffentlicht. Es besteht für betroffene Anleger die Möglichkeit, sich an den jeweiligen KapMuG-Verfahren zu beteiligen. Der Vorteil besteht darin, dass die betroffenen Anleger an dem Ergebnis des KapMuG-Verfahrens partizipieren können, ohne zunächst selbst einen kostenaufwändigen Prozess über mehrere Instanzen führen zu müssen. Anfragen zur Teilnahme an den Verfahren und zu den Kosten werden von Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel (Standort Berlin) gerne beantwortet.
Quelle: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hans Witt Witt Rechtsanwälte PartGmbB Häusserstrasse 14 69115 Heidelberg

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Donald Trump formt sein Kabinett: Reality-TV-Stars und Medienprofis übernehmen das Steuer

Donald Trump hat es wieder getan. Wie bereits in seiner ersten Amtszeit...

Allgemeines

Rückzug von Wanderwitz: Bas sieht ernstes Warnsignal für die Demokratie

Der Rückzug des sächsischen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz aus der Bundespolitik hat eine...

Allgemeines

Durchbruch beim autonomen Fahren: Robo-Busse bald unterwegs – und das Chaos kann beginnen!

Flensburg – Es klingt wie aus einem Science-Fiction-Film, ist aber bald Realität:...

Allgemeines

Die Mongolei: Ein faszinierendes Abenteuer zwischen unendlichen Steppen und uralter Kultur

Stellen Sie sich ein Land vor, in dem sich der Himmel endlos...