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Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 4. Oktober 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 15. August 2019 den Vertrag vom 5. Juli 2019 genehmigt, durch den die Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund einen Teil ihres Rückversicherungs­bestandes auf die Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft, Mannheim übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 21. August 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Continentale Holding Aktiengesellschaft (6808)
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft (5061)
Augustaanlage 66
68165 Mannheim

Bonn, den 4. Oktober 2019

VA 11-I 5000-6808-2019/0002

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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