In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Convent Genossenschaft für Immobilienbesitz eG, Altmarkt 10d, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , GnR 446
vertreten durch den Vorstand Roland Schwarz vertreten durch den Vorstand Frank Büchner
Geschäftszweig: Immobilienwirtschaft
– wurde am 04.02.2016 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Andreas Schenk, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich: Telefax: 0351 5634067 19
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.03.2016 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 27.04.2016, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 27.04.2016, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
531 IN 2315/15 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.02.2016
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