In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113847 eingetragenen Conversio 3. Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft mbH, ehemals: Pappelallee 28, 22089 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Christian Schwab, Barbara Krankenberg und Karsten Stümpel,
Geschäftszweig: Entwicklung von Immobilienprojekten mit allen damit verbundenen Tätigkeiten wie dem An- und Verkauf, dem Vertrieb sowie der Planung und Durchführungen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen
ist am 01.11.2016, um 17:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 422/16
Amtsgericht Hamburg, 01.11.2016
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