Bei 35 Neuinfektionen pro 100 000 EW/ 7 Tagen
► Kontakterfassung in Gastronomie, Hotel, Pensionen und Bildungseinrichtung, ausgenommen sind hierbei unter anderem Geschäfte und Supermärkte
► Maskenpflicht an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhaltbar ist
► Maskenpflicht auf dem Schulgelände, nicht im Unterricht
► Private Feiern im Freundes- und Familienkreis mit maximal 25 Personen
► Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Sportveranstaltungen) im Außen- mit 250 Personen, im Innenbereich mit 150 Personen, Ausnahmen mit Hygienekonzepten möglich
► Sperrstunde der Gastronomie und Alkoholausschankverbot von 23 bis 5 Uhr
Bei 50 Neuinfektionen pro 100 000 EW/ 7 Tagen
► Private Feiern im Freundes- und Familienkreis mit maximal 10 Personen
► Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Sportveranstaltungen) mit 100 Personen, Ausnahmen mit Hygienekonzepten möglich
► Prostitutionsstätten werden geschlossen
► Sperrstunde der Gastronomie und Alkoholausschankverbot von 22 bis 5 Uhr
Falls die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 EW/ 7 Tagen nicht innerhalb von zehn Tagen unter 50 sinkt, werden die Kontaktbeschränkungen nochmals verschärft. Dann dürfen sich nur zwei Hausstände oder fünf Personen treffen.
Wenn die Schwelle von 35 oder 50 Neuinfektionen pro 100 000 EW/ 7 Tagen während mehr als sieben Tagen unterschritten wird, dann können die Landkreise und Städte die Bestimmungen lockern.
Quelle:Bild
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