COVID–19–Verdachtsfälle und –Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS–CoV–2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI). Im vorliegenden Lagebericht werden die an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. Eine Übersicht, welche Informationen an welchen Tagen im Situationsbericht zur Verfügung gestellt werden, ist unter www.rki.de/covid-19-situationsbericht zu finden.
Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...
BeiDie RedaktionMontag, 23.12.2024Es ist uns durch Informationen von Mitarbeitern des Unternehmens MABEWO bekannt, dass...
BeiDie RedaktionMontag, 23.12.2024Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...
BeiDie RedaktionMontag, 23.12.2024Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...
BeiDie RedaktionMontag, 23.12.2024
Kommentar hinterlassen